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Nebenjobs für Schüler ab 14 - nützliche Hinweise

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Auch Schüler dürfen Geld verdienen.
Auch Schüler dürfen Geld verdienen.
Gerade bei Schülern ist das Taschengeld oftmals nicht gerade üppig. Besonders in einem Alter von etwa 14 Jahren keimt dann doch auch der Wunsch auf, sich nebenbei etwas Geld dazuverdienen zu wollen. Natürlich müssen Sie als Eltern dann aufpassen, wenn es um Nebenjobs für Schüler ab 14 Jahre geht.

Was Sie benötigen

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Es gibt tatsächlich Schüler, die ihre Freizeit nicht nur mit Computerspielen verbringen, sondern sich ernsthaft Gedanken machen, mit Arbeit etwas Geld nebenher zu verdienen. Sie sollten als Eltern jedoch vorab gut abwägen, ob Ihr Kind dies auch mit der notwendigen Sorgfalt und Verlässlichkeit durchführen kann. Gerade wenn es um Nebenjobs für Schüler ab 14 Jahre geht, gibt es spezielle gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen.

Nebenjobs für Schüler ab 14 - Vor- und Nachteile

Wenn es um Nebenjobs für Schüler ab 14 geht, gibt es natürlich positive und negative Dinge für Sie zu beachten.

  • Zu den Vorteilen zählen die ersten Eindrücke im Arbeitsleben. Ebenfalls wichtig ist der Lerneffekt beim Umgang mit Geld, da das Kind jetzt erkennt, wie schwer es ist, sein Geld zu verdienen. Das Erlernen von Pünktlichkeit und Anpassung zählen ebenso zu den Vorteilen wie die Stärkung des Selbstbewusstseins.
  • Zu den Nachteilen gehören die Einschränkung der Freizeit oder auch das eventuelle vernachlässigen der Schule. Außerdem könnte das Kind dieser Situation vielleicht körperlich oder seelisch nicht gewachsen sein.

Die gesetzlichen Vorschriften bei Nebenjobs ab 14 Jahre

  • Bei Nebenjobs für Schüler ab 14 müssen Sie als Eltern die Einwilligung geben.
  • Die Arbeit darf nicht gesundheitsgefährdend sein und der Schulbesuch muss gewährleistet sein.
  • Die tägliche Arbeit darf zwei Stunden nicht überschreiten und darf erst nach der Schule ausgeführt werden.
  • Zwischen 18 Uhr und 8 Uhr darf das Kind nicht arbeiten.
  • Als verträgliche Arbeiten gelten zum Beispiel Zeitung austragen oder mit Hunden Gassi gehen. Auch Einkäufe für ältere Menschen oder die Mitarbeit auf einem Bauernhof sind zulässig.
  • Der monatliche Verdienst darf 400 Euro nicht übersteigen.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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