Was Sie benötigen
- Nachtarbeit
In den unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaft ist es unabdingbar, dass 24 Stunden rund um die Uhr gearbeitet wird. Da diese Arbeit zumeist in 3 Schichten ausgeführt wird, kommt es natürlich meistens alle 3 Wochen vor, dass der Arbeitnehmer Nachtarbeit leisten muss. Sollten Sie zu diesen Arbeitnehmern gehören, sollten Sie auch die Voraussetzungen für die Berechnung der Nachtzuschläge kennen.
Die fälligen Nachtzuschläge sollte jeder Betroffene genau kennen
- Die Ermittlung der Nachtzuschläge gliedert sich in 3 Abschnitte und zwar in die Ermittlung des Stundengrundlohnes, in die Ermittlung des beitragsfreien Anteils und in die Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils.
- Der Stundengrundlohn ist leicht zu ermitteln. Hier wird der Monatslohn durch die geleistete Wochenarbeitszeit geteilt und schon ist der Stundengrundlohn ermittelt.
- Die Ermittlung des beitragsfreien Anteils berechnet sich nach einem Stundengrundlohn in Höhe von 25 Euro. Bis zu diesem Grundlohn bleiben die Nachtzuschläge weiterhin steuer- und beitragsfrei.
- Übersteigt der Stundengrundlohn diese 25 Euro sind die Nachtzuschläge teilweise steuer- und beitragspflichtig.
- In diesem Fall sind die Nachtzuschläge bis zu einem Stundenzuschlag von 10 Euro steuer- und beitragsfrei. Der übersteigende Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
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