Nachtruhestörung - friedliche Einigung
- Die Nachtruhestörung durch knallende Türen, laute Musik oder gar Streitigkeiten der Nachbarn gehört wohl zu den häufigsten Streitursachen bei Nachbarschaftskonflikten. Kritisch wird es, wenn klärende Gespräche nichts bringen und die Konflikte stattdessen auf niedrigem Niveau fortgeführt und verstärkt werden. Trotzdem sollte im Falle einer wiederholten Störung der Nachtruhe erst einmal die friedliche Klärung im Vordergrund stehen. Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten nicht nur Zeit und Nerven. Sie sind häufig auch sehr kostenintensiv
- Wenn Sie also unter wiederholter Lärmbelästigung durch Nachbarn während der Nachtstunden leiden, sollten Sie zum Zeitpunkt des Lärms das persönliche Gespräch mit den Beteiligten suchen. Bemerken Sie allerdings, dass der Aggressionspegel Ihres Nachbarn sehr hoch ist, ist es angebrachter bis zum nächsten Morgen zu warten. Sonst schaukeln sich alle Beteiligten hoch und die Situation eskaliert.
- Bringt auch dieses Gespräch nichts und es kommt zu einer nochmaligen Lärmbelästigung, können Sie die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung rufen.
- Beschweren Sie sich bei Ihrem Vermieter über Ihre Nachbarn. Sammeln Sie notfalls Unterschriften der Hausgemeinschaft - falls Sie in einem Block wohnen.
Nachtruhestörung - wenn’s nicht friedlich geht
- Sture Nachbarn gab es schon immer und das wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern. Sollten Sie inzwischen also im absoluten Clinch mit Ihren Nachbarn liegen, bleibt nur noch die rechtliche Auseinandersetzung. Führen Sie davor ein Tagebuch, in dem Sie Zeit und Art der Lärmbelästigung schriftlich festhalten. So können Sie durch Ihren Anwalt eine Unterlassungsforderung erwirken.
- Wirkt auch diese Forderung nicht, haben Sie die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage zu erheben. So sollten Sie das Problem der Nachtruhestörung relativ schnell in den Griff bekommen.
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