Was Sie benötigen
- Scheinwerfer (weiß)
- Reflektoren für Reifen und Pedalen
- Klingel
- Rückstrahler
- Schutzbleche
- Kettenschutz
Ein Mountainbike StVZO-tauglich machen
- Wie für Autos gelten auch für Radfahrer die Bedingungen der StVZO. Da ein Mountainbike gewöhnlich nur in seiner Grundausstattung verkauft wird, sind noch Anbauten notwendig, um das Gefährt straßentauglich zu machen.
- So sieht die StVZO eine funktionierende Beleuchtung bestehend aus einem Scheinwerfer (weißes Licht) und einem Rückstrahler vor. Diese können problemlos nachgerüstet werden. Achten Sie darauf, dass Sie keine Beleuchtung mit einem Nabendynamo verwenden, wenn Sie eine Nabenschaltung besitzen. Das führt zu hohen Reparaturkosten, wenn der Dynamo defekt ist.
- Verboten sind außerdem LED-Scheinwerfer. Kaufen Sie eine Beleuchtung, die im Fahrradhandel erhältlich ist. Prüfen Sie, ob beim Beleuchtungsset auch gleichzeitig der Rückstrahler mit enthalten ist.
- Um im Straßenverkehr zugelassen zu sein, benötigen Sie außerdem eine hell klingende Klingel. Andere Signalgeräte sind nicht erlaubt.
- Haben die Reifen keinen Reflektorstreifen, muss das Rad mindestens zwei Reflektoren pro Rad besitzen.
Das Fahrrad straßentauglich machen - unabhängig von der StVZO
- Gerade bei schlechtem Wetter empfiehlt es sich, mit Schutzblechen zu fahren. Wer gern mit hohem Tempo über die Straßen und durchs Gelände fegt, ist ohne den Schutz der Bleche schnell bis über beide Ohren verdreckt. Schutzbleche für ein Mountainbike müssen zwar nicht sein, damit das Rad straßentauglich ist, aber sie halten Ihre Kleidung bei Regenwetter halbwegs sauber.
- Dasselbe gilt für den Kettenschutz. Dieser Schutz sorgt dafür, dass die Fahrradkette bei Regen, Schnee und Frost nicht von den Umwelteinflüssen angegriffen wird und verschmutzt. Auch diese Komponente ist im Handel erhältlich und lässt sich gut allein anbauen.
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