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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der Eltern - Hinweise

Vermieter vertrauen auf eine pünktliche Mietzahlung.
Vermieter vertrauen auf eine pünktliche Mietzahlung.
Manche Vermieter verlangen von einem neuen Mieter eine sogenannte "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung". Wer noch bei den Eltern wohnt, der kann damit seine besonderen Probleme haben. Eine Möglichkeit besteht dann darin, sich von den Eltern die pünktliche Zahlung eines eigenen Mietanteils und die Schuldenfreiheit bescheinigen zu lassen.

Ein Vermieter hat natürlich ein Interesse daran, dass sein Mieter die Miete pünktlich zahlt. Bestehen keine Mietschulden, so ist dies zumindest ein Indiz dafür, dass der Mieter auch in Zukunft mit der Miete nicht im Rückstand bleiben wird. Manche Vermieter verlangen von neuen Mietern daher eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Wenn der Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung fordert

  • Nach einem Urteil des BGH (VIII ZR 238/08) ist ein Vermieter nicht verpflichtet, über das Ausstellen von Quittungen über die Mietzahlungen hinaus noch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Im Umkehrschluss jedoch anzunehmen, dass ein Vermieter eine solche Bescheinigung dann auch nicht einfordern könnte, geht an der Praxis vorbei.
  • Denn im Zweifelsfall wird sich der Vermieter einfach nicht für den betreffenden Mietinteressenten entscheiden, wenn die Konkurrenz mit einer solchen Bescheinigung aufwarten kann. Er hat schließlich die Freiheit, sich seinen neuen Mieter selbst auszusuchen.
  • Wer noch bei den Eltern wohnt, kann mit der Forderung nach einer solchen Bescheinigung natürlich seine Probleme haben. Wenn ein eigener Mietanteil für das Zimmer in der elterlichen Wohnung gezahlt wird, dann sind die Eltern jedoch sicher bereit, dem eigenen Nachwuchs eine Bescheinigung über das Nichtbestehen von Mietschulden auszustellen.

Die Eltern als Bürgen angeben

  • Viele Vermieter fordern von jungen Mietern bzw. von Studenten ohnehin eine Elternbürgschaft. Dadurch kann der Vermieter die Eltern in Anspruch nehmen, wenn der junge Mieter die Miete schuldig bleibt.
  • Wenn ein Vermieter stattdessen eine Bescheinigung über die Freiheit von Mietschulden fordert, könnten Sie ihm alternativ eine solche Bürgschaft anbieten. Das ist für die Absicherung seiner finanziellen Interessen letztendlich günstiger als die Bescheinigung, die ja nur eine Aussage für die Vergangenheit trifft.

Wer noch bei seinen Erzeugern wohnt, kann mit einer Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit so seine Probleme haben. Dem Vermieter stattdessen eine Bürgschaft anzubieten, kann eine Lösung sein.

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