Was Sie benötigen
- ordentliche und saubere Kleidung
- freundliches Wesen
- persönliche Daten
- eventuell aktuellen Lohnnachweis
Die richtigen Mieterfragen stellen
- Wie in vielen Bereichen des Lebens kann bei einem Bewerbungsgespräch um eine Wohnung oder ein Haus der Sympathiefaktor zwischen Mieter und Vermieter entscheidend für einen Zuschlag für das zukünftige Heim sein. Daher treten Sie bei dem Gespräch mit Ihrem potentiellen Vermieter freundlich auf und stellen Sie die richtigen Mieterfragen.
- Wenn Ihnen die Wohnung oder das Haus zusagt, dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie teilen dem Vermieter sofort mit, dass Sie gerne der neue Mieter werden möchten oder Sie verhandeln und weisen auf Mängel hin. In jedem Fall sollten Sie Ihrem potentiellen Vermieter um einige Tage Bedenkzeit bitten. Lassen Sie Ihren potentiellen Vermieter wissen, dass Sie für ihn der richtige Mieter sind.
Wie macht man sich für den Vermieter interessant?
- Selbstverständlich müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Vermieter von Ihnen eine Schufaauskunft haben möchte. Reagieren Sie positiv und bringen Sie Verständnis entgegen. Berichten Sie von Ihrer Arbeit und bei welcher Firma Sie beschäftigt sind. Schaffen Sie in diesem fortschreitenden Gespräch Vertrauen. Erzählen Sie Ihrem Vermieter etwas von sich und Ihrer Familie. Begründen Sie, warum Sie sich ein neues Zuhause suchen.
- Fragen Sie bei Bedarf höflich nach, ob Haustiere in diesem Objekt erlaubt sind. Versuchen Sie, das Gespräch in der Form eines Smalltalks zu führen und fragen Sie Ihren potentiellen Vermieter, warum er vermieten möchte und nach seiner Familie. Das zeigt, dass Sie wirklich Interesse haben.
Mieterfragen bei Mietvertragsabschluss
- Sollten Sie in dem Gespräch mit dem Vermieter überzeugt haben und möchten die Wohnung Ihr eigen nennen, dann unterschreiben Sie den Mietvertrag. Versuchen Sie, bei der Kaution zu verhandeln. Des Weiteren sind die meisten Zeitmietverträge ungültig. Sie müssen sich in keinem Fall für einen bestimmten Zeitraum als Mieter verpflichten.
- Überprüfen Sie die Ausführung der Schönheitsreparaturen. Bei Bagatellschäden können Sie bis zu einem bestimmten Betrag haften. Wenn Sie sich unsicher sind bei einzelnen Mieterfragen, sprechen Sie offen mit Ihrem Vermieter und/oder holen Sie sich Rat von einem Experten.
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