Die Mehrwertsteuer bezieht sich auf einen Mehrwert, den ein Unternehmen geschaffen hat. Denn wenn ein Unternehmen etwas verkauft, dann wird dem eigentlichen Preis noch die Steuer hinzugerechnet. Diese müssen Firmen jedoch an das Finanzamt abführen. Um überhaupt etwas produzieren zu können, musste das Unternehmen selbst aber auch etwas kaufen, etwa Materialien oder Maschinen. Hier musste die Firma genauso zusätzliche Steuern bezahlen, erhält diese aber vom Finanzamt zurück. Somit muss nur die Mehrwertsteuer auf die Differenz zwischen Verkäufen und den zur Produktion notwendigen Einkäufen selbst bestritten werden.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer im Nachbarland?
- In Polen heißt die Mehrwertsteuer VAT. Diese Abkürzung steht für "Value Aadded Tax", also eine Steuer, die dem eigentlich Wert einer Sache hinzugerechnet wird. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Steuer insgesamt höher.
- Vergleichbar ist jedoch die Staffelung in eine normale Mehrwertsteuer und einen reduzierten Satz, das Nachbarland kennt darüber hinaus aber auch noch einen stark ermäßigten Steuersatz. Seit 2011 beträgt die generelle Steuerhöhe 23 % - also 4 % über der deutschen Steuer.
- Der stark verringerte Steuersatz beträgt 5 % und gilt etwa für Bücher und Produkte aus landwirtschaftlicher Produktion. Etwas höher ist der einfach ermäßigte Satz. Dieser liegt in Polen bei 8 % und wird beispielsweise bei Nahrungsmitteln oder im Bereich von Kunst und Kultur dem eigentlichen Preis hinzugerechnet.
- Manche Branchen sind auch generell von dieser Steuer befreit, was beispielsweise auf bestimmte Bildungsdienstleistungen zutrifft.
Welche Besonderheiten gelten in Polen?
- In Deutschland führen viele Unternehmen die Mehrwertsteuer jährlich ab, wobei die Abrechnung über die Umsatzsteuererklärung erfolgt. In manchen Fällen - etwa bei hohen Umsätzen - erfolgt eine entsprechende Meldung an das Finanzamt alle drei Monate. In Polen ist dies anders, hier muss die Mehrwertsteuer jeden Monat abgerechnet werden.
- Da immer mehr deutsche Unternehmen auch in Polen agieren, gilt es, die bezüglich der Rückerstattung der dort gezahlten Mehrwertsteuer geltenden Regeln zu beachten. Denn seit 2010 muss der Antrag auf Rückerstattung der Steuer, die ein Unternehmen beispielsweise beim Kauf von Produktionsmitteln bezahlt hat, im eigenen Heimatland gestellt werden.
- Entscheidend ist also nicht, in welchem Land etwas gekauft wurde, sondern in welchem Land die Firma ihren Sitz hat. Für deutsche Unternehmen ist damit das Finanzamt in der entsprechenden Heimat-Gemeinde zuständig. (Stand 12/2012)
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