Die eigene Lohnsteuer ermitteln, ist heutzutage eigentlich nicht mehr so sehr schwer. Internet und Lohnsteuerrechner sei dank. Dennoch gibt es einige Punkte bei der Lohnsteuer zu beachten.
Allgemeines zur Lohnsteuer
- Die Lohnsteuer ist eine Steuer auf den Arbeitslohn eines Arbeitnehmers. Sie wird vom Arbeitgeber ausgerechnet, vom Lohn abgezogen und ist sozusagen eine vorentrichtete Einkommenssteuer.
- Die Berechnung für die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Höhe des Bruttolohnes, Bundesland oder der Steuerklasse.
- Bevor eine Lohnsteuer erhoben werden kann, können vom Bruttolohn gewisse Freibeträge abgezogen werden wie beispielsweise Kinderfreibeträge. Diese sind in der Lohnsteuerkarte eingetragen.
- Zudem bildet die Lohnsteuer eine Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
- Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz.
- Zudem gibt es in Deutschland fünf verschiedene Tarifzonen, welche sich nach dem Einkommen richten. Die höchsten Tarifzonen sind dabei 4 und 5, mit 42 bzw. 45 Prozent.
- Sie können Ihre Lohnsteuer meist schon online via Lohnsteuerrechner ausrechnen.
Wissenwertes zum Höchstsatz
- Die Lohnsteuer wurde bis 2004 in sogenannten Lohnsteuertabellen ermittelt. Hier wurde unterschieden zwischen allgemeiner Lohnsteuertabelle und besonderer Lohnsteuertabelle (z. B. Beamte usw.). Diese sind heute zwar noch geduldet, werden aber weitestgehend von der maschinellen Ermittlung der Lohnsteuer abgelöst.
- Das Finanzamt gibt einen sogenannten Programmablaufplan für die Ermittlung der Lohnsteuer, aber auch für die Erstellung einer Lohnsteuertabelle heraus. Anhand dieses Planes lässt sich die Lohnsteuer schnell und leicht ermitteln.
- Wer gut verdient, muss auch mehr Steuern zahlen. Jedoch gibt es einen sogenannten Höchstsatz, welcher von der Regierung festgelegt wird. Über diesem wird nicht mehr besteuert.
- Derzeit beginnt der Höchstsatz in der Tarifzone 5 bei "einem zu versteuernden Einkommen von 250.731 € für Ledige (§ 32a Abs. 1 Nr. 5 i.V.m § 52 Abs. 41) bzw. ab 501.462 € bei Zusammenveranlagung ( §26, § 26b i.V.m § 32a Abs. 5)" bei 45 Prozent. (Quelle: Wikipedia). Das heißt also, wer über diesen Betrag verdient, wird zu diesem prozentualen Spitzensteuersatz besteuert.
- In den allgemeinen Lohnsteuertabellen für die jeweiligen Bundesländer ist im allgemeinen aufgeschlüsselt, wie viel vom Monatslohn an Steuern gezahlt werden muss.
Fazit: Deutschland ist ein soziales Land, indem alle in einem Topf zahlen, um das Gemeinwohl zu schützen. Doch auch die "Reichen" müssen nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Steuern entrichten. Dieser Höchstsatz wird immer wieder vom Finanzamt herausgegeben.
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