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Wenn Sie einer Beschäftigung nachgehen, ist es in aller Regel so, dass Sie entweder einen Lohn oder ein Gehalt bekommen. Hier ist es dann für Sie unerheblich, um welche Lohnarten es sich handelt, solange Sie wissen, wie viel an Lohn oder Gehalt Sie erhalten. Für einen Betrieb aber ist es wohl wichtig, die Löhne und Gehälter nach Lohnarten zu unterteilen, da sich dies auch auf die steuerliche Wirksamkeit auswirkt.
Lohnarten – die Unterschiede
- Als Erste der Lohnarten gibt es den Bruttolohn Dies bedeutet, dass diese Bruttobezüge steuer- und sozialpflichtig sind. Hierzu zählen auch Einkünfte wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Stundenlöhne und Zuschläge. Die Nettobezüge sind die Bezüge, die nach Abzug von Steuer- und Sozialversicherungen ausgezahlt werden
- Als Zweites gibt es die Nettolohnarten. Diese Nettobezüge sind weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Nettobezüge sind zum Beispiel 400 Euro-Jobs oder die Erstattung von Fahrtkosten oder Verpflegungsaufwendungen bei beruflich bedingter Abwesenheit.
Die für die Statistik wichtigen Lohnarten
- Es gibt noch eine weitere Gruppe von Lohnarten, und zwar die Statistiklohnarten, von denen nachfolgend einige vorgestellt werden.
- Da gibt es zum Beispiel Abfindungen. Diese Lohnart ist steuerpflichtig.
- Dann gibt es die sogenannten Abschlagszahlungen. Hier wird die Steuer erst bei der Lohnabrechnung einbehalten, sofern die festgelegten Fristen eingehalten werden.
- Des Weiteren gibt es den Akkordlohn, der natürlich, als laufender Arbeitslohn gezahlt, ebenfalls steuerpflichtig ist.
Es gibt noch zahllose andere Statistiklohnarten, deren Aufzählung jedoch den Rahmen sprengen würde. Wichtig für Sie sind auf jeden Fall die Lohnarten Bruttolöhne und Nettolöhne.
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