Das persönliche Gespräch bevorzugen
Niemand spricht gerne über finanzielle Probleme, vor allem nicht, wenn die Probleme die eigene Person betreffen. Um einen Lohnabschlag beim Arbeitgeber einzufordern, empfiehlt es sich immer, das persönliche Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten zu suchen.
- Unter vier Augen wird Ihnen die Argumentation leichter fallen. Legen Sie sich Ihre Argumente zurecht und begründen Sie sachlich, warum Sie die Abschlagszahlung benötigen.
- Suchen Sie im Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten keine Ausflüchte. Erklären Sie Ihre Situation. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, auf die Forderung einzugehen. Wenn Sie im persönlichen Gespräch Ihre Ansprüche jedoch nachvollziehbar vortragen, wird Ihnen der Lohnabschlag nur selten verweigert.
- Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Oft ist es hilfreich, wenn Sie vorab Ihren Arbeitsvertrag durchlesen. Teilweise sind hier Regelungen für Lohnabschlagszahlungen aufgelistet. Die meisten Arbeitgeber erklären sich bereit, ein Drittel als Abschlagszahlung auszuzahlen.
- Ein schriftliches Antragsformular gibt es für den Lohnabschlag nicht. Dennoch sollten Sie nach dem Gespräch ein schriftliches Gesuch einreichen, damit dieses der Lohnabteilung vorgelegt wird. Beziehen Sie sich im Schreiben auf das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und auf das jeweilige Datum.
- Begründen Sie das Abschlagsgesuch schriftlich nicht bis ins genaue Detail. Es genügt, wenn Sie den Grund kurz umreißen. Da Sie sich auf das erfolgte Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten berufen, können Sie auf eine ausführliche Erklärung verzichten.
Musterschreiben zur Forderung vom Lohnabschlag
- Das Schreiben muss Ihren Namen, Ihre Anschrift, das aktuelle Datum sowie die Firmenanschrift und die jeweilige Abteilung beinhalten.
- Sie können das Schreiben mit dem Satz "in Bezug auf das am … mit Herrn/Frau… geführte Gespräch" beginnen.
- Im Folgenden deklarieren Sie Ihren Wunsch. "Ich bitte hiermit auf die Zahlung eines Lohnabschlags zum…". Setzen Sie das Datum nicht zu kurzfristig. Die Lohnabteilung muss Ihr Gesuch gegebenenfalls erst ans Steuerbüro weiterleiten.
- Nun erklären Sie kurz den Grund Ihres Gesuchs. Als Beispielsatz können Sie "Da ich mich aufgrund unerwarteter Ereignisse in einer finanziellen Notlage befinde…" benutzen.
- Ist Ihre Anfrage beispielsweise mit einem defekten Auto verbunden, welches Sie für den Weg zur Arbeitsstelle nutzen, können Sie diese Begründung verwenden. Auch eine defekte Heizungsanlage in Ihrem Eigenheim gilt als Grund. Persönliche Gründe, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind, sollten Sie nicht anführen.
- Bedanken Sie sich am Ende des Schreibens und unterschreiben Sie den Brief.
Gründe für einen Lohnabschlag
Finanzielle Notlagen treten aus vielen Gründen ein. Wer dringend Geld benötigt, jedoch keinen anderen Weg sieht, als einen Lohnabschlag einzufordern, sollte sich über die Gründe der Forderung deutlich bewusst sein.
- Wichtige Gründe, wie eine defekte Heizungsanlage in den Wintermonaten in Ihrem Eigenheim, stehen an oberster Stelle, um einen Lohnabschlag zu rechtfertigen. Gerade wenn Sie Kinder haben, wird kaum ein Arbeitgeber Ihr Gesuch ablehnen.
- Auch ein defektes Auto, welches Sie dringend benötigen, um den Arbeitsweg zu bezwingen, ist eine triftige Begründung.
- Vielleicht sind Sie gerade erst in einer neuen Anstellung nach längerem Bezug von Sozialleistungen? Auch dies kann ein gutes Argument für einen Lohnabschlag sein. Ihr Arbeitgeber wird verstehen, dass es Ihnen schwerfällt, den Monat bis zum ersten Gehalt mit der zuletzt gezahlten Sozialleistung zu bestreiten. Die Fahrtkosten und Aufwandskosten, die im Berufsalltag anfallen, stellen enorme Ausgaben dar, die nur schwer von Sozialleistungen gedeckt werden.
- Zeitarbeitsfirmen bieten Ihren Angestellten oftmals die Möglichkeit an, das Gehalt aufgesplittet zu erhalten. Dies ist oft notwendig, da die meisten Zeitarbeitsfirmen erst zur Mitte des folgenden Monats auszahlen.
- Der erste Monat, den Sie bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind, kann daher finanziell nur schwer zu bewältigen sein. Sprechen Sie Ihre Leihfirma auf eine gesplittete Gehaltszahlung an.
- Beantragen Sie auf keinen Fall einen Lohnabschlag, weil Sie sich ein teures Elektrogerät zulegen möchten. Ein neuer Fernseher oder ein hochwertiges Handy sind keine Gründe, die einen Lohnabschlag rechtfertigen.
Vor der Beantragung des Lohnabschlags sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass Ihr Regelgehalt bei der nächsten Auszahlung um die Höhe des Abschlags gemindert ist. Zwar können Sie unter Umständen vereinbaren, dass der Abschlag mit mehreren Gehältern verrechnet wird, dennoch haben Sie mindestens einen Monat deutlich weniger Geld zur Verfügung. Planen Sie dies auf jeden Fall mit in Ihre Rechnung ein, damit keine erneute Notsituation eintritt.
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