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Leichtmofa fahren - diese Regelungen gelten in Deutschland

Leichtmofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor.
Leichtmofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor.
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann in Deutschland als sogenanntes Leichtmofa zugelassen werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Hierdurch ergeben sich für den Fahrer vereinfachte Regelungen hinsichtlich Helm- und Führerscheinpflicht. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland bildet die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV).

Ein Leichtmofa muss bestimmte Kriterien erfüllen

  • Die Anlage zur Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) definiert die Bedingungen, zu welchen ein Fahrrad mit Hilfsmotor entsprechend zulassungsfähig ist.
  • So darf der Hubraum des Verbrennungsmotors nicht mehr als 30 cm3 betragen. Darüber hinaus ist die Leistung des Motors auf maximal 0,50 kW begrenzt. Dies entspricht ca. 0,68 PS. Die erlaubte Geräuschentwicklung des Aggregats ist mit maximal 65 dBa reglementiert.
  • Das Leergewicht des Fahrzeugs ist auf maximal 30 kg begrenzt, damit der kleine Motor dieses auch bewegen kann.
  • Das Leichtmofa darf bauartbedingt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Weiterhin muss technisch sichergestellt sein, dass bei Geschwindigkeiten größer als 24 km/h (z. B. bei Bergabfahrten) keine Überschussleistung des Motors an das Antriebsrad mehr abgegeben wird.
  • Eine Gangschaltung ist bei diesem Fahrzeugtyp nicht zulässig, allerdings in Anbetracht der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auch nicht erforderlich.
  • Hinsichtlich der Lichttechnik gelten die gleichen technischen Anforderungen wie die an Fahrräder. Es genügt eine Lichtmaschine mit einer Nennleistung von 3 Watt sowie eine Halogenlampe mit einer Leistung von 2,4 Watt.
  • Klingel, Ständer und Tachometer sind natürlich obligatorisch und müssen entsprechend vorhanden sein.

Das Fahrzeug muss versichert sein

  • In Deutschland müssen Fahrräder mit Hilfsmotor über eine Allgemeine Betriebserlaubnis sowie eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verfügen.
  • Die Versicherung ist durch Anbringen eines Versicherungskennzeichens am Fahrzeugheck zu dokumentieren. Diese Mopedkennzeichen werden von den Versicherungsgesellschaften zum 01.03. eines jeden Jahres neu ausgegeben und gelten maximal ein Jahr. Zur optischen Unterscheidung ändert sich jedes Jahr die Schriftfarbe des Kennzeichens, immer im jährlichen Wechsel zwischen Blau, Grün und Schwarz. Aktuell sind für das Jahr 2012 blaue Kennzeichen im Umlauf.
  • Die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs sowie die Versicherungspolice sind vom Fahrer stets mitzuführen.
  • Ein Führerschein ist nur für nach dem 31. März 1965 geborene Fahrer erforderlich. Hier ist eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein einer beliebigen Fahrzeugklasse ausreichend. 
  • Im Unterschied zu Motorradfahrern sind Fahrer von Leichtmofas von der gesetzlichen Helmpflicht befreit. Dennoch ist es empfehlenswert, stets einen Integralhelm zu tragen, da dies die passive Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöht.
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