"Ledig" ist ein Rechtsausdruck
- Kurz und knapp hat "ledig" die gleiche Bedeutung wie "unverheiratet". Dabei ist "ledig" jedoch ein klar definierter Begriff, der im Personenstandswesen Ihren Familienstand angibt.
- "Ledig" ist von anderen Familienständen wie "verheiratet", "geschieden", "getrennt lebend" oder auch "verwitwet" zu differenzieren. Wenn Sie also einmal verheiratet waren, sind Sie streng genommen nicht mehr ledig, sondern fallen in eine der anderen Kategorien.
- Diverse Behörden haben ein Anrecht darauf, Ihren Familienstand zu erfahren. Dieser spielt nämlich eine Rolle, etwa wenn es um die Einordnung in eine bestimmte Einkommenssteuerklasse gilt. Auch Ämter, wie das BAföG- oder das Wohngeldamt, dürfen entsprechende Angaben verlangen.
- Kompliziert wird es übrigens bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wenn Sie in einer solchen leben, sollten Sie grundsätzlich beim Ausfüllen von Formularen, die über kein eigenes Kästchen für die ELP verfügen, bei der entsprechenden Behörde nachfragen. Streng genommen sind Sie nämlich nicht ledig, als verheiratet gelten Sie aber auch nicht.
Die Unterschiede zum Singledasein
- "Single" bedeutet, anders als "ledig", nur, dass Sie derzeit keinen festen Partner haben. Ein Synonym wäre "alleinstehend".
- Es ist also durchaus alltäglich, ledig zu sein, aber gleichzeitig kein Single. Tatsächlich ist dies immer dann der Fall, wenn Sie nicht mit Ihrem Partner verheiratet sind. Auch ein Kind ändert hieran nichts.
- Anders als dies bei "ledig" der Fall ist, handelt es sich beim Singledasein um keinen Familienstand. Sie müssen also bei entsprechenden Nachfragen oder Formularen keinerlei Auskunft darüber geben, ob Sie momentan in einer Beziehung leben oder nicht. Das geht eigentlich auch niemanden etwas an.
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