Zur Definition des Begriffs
- Im Jahre 1957 wurde eine Definition vom Bundesverfassungsgericht aufgestellt, die besagt, dass ein Bürger frei über seine Lebensgestaltung entscheiden darf und der Staat nicht im Recht ist, dort einzugreifen.
- Die Lebensgestaltung stellt laut Definition folglich die Privatsphäre einer Person dar und niemand hat das Recht, die Person an der Gestaltung zu hindern, negativ zu beeinflussen, jene zu verbieten etc. Auf diesem Wege soll die Freiheit von Menschen geschützt werden.
- Wenn ein Mensch sich z. B. entscheidet, Mathematik zu studieren oder zum Arbeiten ins Ausland zu gehen, kann der Staat ihn nicht daran hindern - die Lebensgestaltung bleibt dem Menschen laut Definition selbst überlassen.
Weiteres zur Lebensgestaltung
- Auch wenn Menschen durch ihre Lebensgestaltung anderen Menschen schaden sollten, z. B. durch schlechte Charaktereigenschaften, kann der Staat auch hier nicht eingreifen, da es hier noch zu keinen Gesetzesverstößen kommt. Jeder Mensch darf laut Definition folglich selber entscheiden, wie er sein will, wie er mit anderen Menschen umgehen will, was er werden will etc.
- Sollte die Lebensgestaltung einer Person allerdings so aussehen, dass die Person anderen Menschen erheblichen Schaden zufügt - physisch oder psychisch - und diese durch ihr Agieren somit Gesetze verletzt und eine Fremd- oder Selbstgefährdung darstellt, so kann bzw. muss der Staat hier eingreifen. Die Aufgabe des Staates ist es schließlich laut Definition für die Menschen zu sorgen und sie zu schützen - und dies auch voreinander.
- Die Lebensgestaltung ist per Definition somit die Freiheit eines jeden Menschen - allerdings gilt jene Freiheit nur, solange die Person anderen Menschen keinen erheblichen Schaden zufügt. Sollte dies geschehen, ist der Staat im Recht, in die Lebensweise der Person einzugreifen - Ziel hierbei ist es, den Menschen wieder auf den richtigen Weg zu bringen.
Wie Sie Ihr Leben gestalten, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Was Sie aber einhalten müssen, sind die Gesetze des Staates - diese sichern das Zusammenleben von Menschen.
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