Kaufverträge werden im Idealfall Ware gegen Geld abgewickelt. Bestellt der Kunde die Ware in einem Katalog oder in einem Online-Shop im Internet, wissen Sie als Verkäufer meist nicht, mit wem Sie es zu tun haben. Regelmäßig bestehen Verkäufer daher auf Vorkasse. Wenn der Kunde aber bei Vorkasse nicht zahlt, haben Sie ein Problem, das bei nüchterner Betrachtungsweise aber keines sein sollte.
Widerrufsrecht auch bei Online-Käufen mit Vorkasse
- Zahlt der Kunde bei Vorkasse nicht, ist es zunächst so, dass er mit Ihnen einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat, sonst stünde die Frage der Bezahlung nicht zur Debatte. Bestandteil des Vertrages ist die Vereinbarung, dass der Kunde den Kaufpreis im Voraus entrichten, also Vorkasse leisten muss.
- Ein entscheidender Aspekt im Voraus: Bieten Sie Ihre Ware online oder in Katalogen an, hat jeder Kunde ein gesetzliches Widerrufsrecht. Er kann seine Bestellung also ohne Weiteres widerrufen. Ob er dann zahlt oder nicht, ist im Ergebnis völlig belanglos.
Der Kunde ist König
- Wenn der Kunde nun nicht zahlt, begeht er (sofern er nicht widerruft) einen Vertragsbruch. Theoretisch könnten Sie ihn auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Praktisch macht dies, zumindest bei kleineren Beträgen keinen Sinn. Der mit einer Klage verbundene Aufwand an Anwalts- und Gerichtsgebühren und dem zeitlichen und nervlichen Aufwand Ihrerseits steht aller Voraussicht nach in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis. Auch ein Mahnbescheid ändert daran nichts, vor allem wenn der Kunde Widerspruch einlegt und Sie die Klage aufwendig begründen müssen.
- Die Klage kommt ohnehin erst in Betracht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht nicht nutzt und danach nicht zahlt.
Wer nicht zahlt, hat Gründe
- Besser ist also, wenn Sie versuchen, den Kunden zur Zahlung zu bewegen. Gelingt es Ihnen nicht, sollten Sie die Sache, zumindest bei geringen Beträgen, auf sich beruhen lassen. Der Umstand, dass Sie dann nichts verkaufen können, wiegt geringer, als wenn Sie den Klageweg beschreiten würden. Außerdem verlieren Sie nichts wirklich, da Sie die Ware behalten haben.
- Versuchen Sie also, mit dem Kunden ins Gespräch zu kommen und herauszufinden, weshalb er die Vorkasse verweigert. Oft ist es so, dass ein Kunde sich im Überschwang der Begeisterung für ein Angebot zum Kauf verleiten ließ und dann nüchtern feststellen muss, dass seine Finanzen den Kauf nicht erlauben. Dies gilt vor allem für Angebote, die dem Kunden suggerieren, dass er eine Ware unbedingt haben müsste und die Gelegenheit zum Kauf einmalig ist. Bedenken Sie, dass Ihr Angebot Teil und Ausgangspunkt der Angelegenheit ist und Sie eine gewisse Mitverantwortung tragen.
- Gegebenenfalls kommen Sie dem Kunden entgegen und bieten ihm an, den Kaufpreis später oder eventuell in Teilbeträgen zu bezahlen. Besser machen Sie gar kein Geschäft als ein schlechtes Geschäft.
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