Es ist natürlich immer besonders ärgerlich, wenn Sie einen Neuwagen gekauft haben und dieser bereits nach kurzer Zeit Defekte aufweist, die sich so noch lange nicht zeigen dürften. Dann ist auch schnell Ärger angesagt, besonders dann, wenn es um eine Kulanzanfrage geht, bei der der Händler sich nicht gerade entgegenkommend zeigt.
Eine Kulanzanfrage stellen - die Gründe
- Sowohl bei einem Neuwagen als auch bei einem Gebrauchtwagen kann es passieren, dass Störungen oder Defekte auftreten, mit denen Sie als Käufer natürlich nicht gerechnet haben.
- Ob zum Beispiel ein Blinker nach einigen Tagen bereits den Geist aufgibt, die Scheibenwaschanlage nicht mehr funktioniert, oder die Zentralverriegelung plötzlich defekt ist, Grund für Ärger kann es genügend geben. Um Ärger aus dem Wege zu gehen, sollten Sie immer eine Kulanzanfrage stellen.
So gehen Sie bei der Anfrage vor
- Sie haben bei einer Kulanzanfrage zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie diese bei Ihrem Autohaus stellen, bei dem Sie Ihr Fahrzeug erworben haben. Zum Zweiten können Sie diese Kulanzanfrage auch beim Hersteller des Fahrzeugs stellen. Dies kommt zumeist vor, wenn sich der Autohändler nicht sehr kooperativ zeigt.
- Wenn Sie schon mehrfach bei Ihrem Autohändler ein Fahrzeug erworben haben, wird auch eine Kulanzanfrage bestimmt positiv beschieden, da der Händler Sie als Kunden nicht verlieren will. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie mit besonderem Fingerspitzengefühl vorgehen. Überzeugen Sie den Händler davon, dass es auch für ihn von Vorteil wäre, wenn er einer Kulanzanfrage positiv gegenüberstehen würde. Sie könnten sich ansonsten auch einer anderen Automarke und einem anderen Händler zuwenden.
- Sollte dies alles nichts nützen, wenden Sie sich mit Ihrer Kulanzanfrage direkt an den Hersteller des Fahrzeugs. Auch hier wird man an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sein, damit man Sie als Kunden nicht an einen anderen Autohersteller verliert. Gehen Sie auch hier besonnen vor und erklären in aller Ruhe Ihre Situation und Ihren Ärger darüber. Auch hier wird sich dann bestimmt für beide Seiten eine gute Lösung ergeben.
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