Wo kann man kostenlose Möbel bekommen?
Früher landeten viel zu oft noch völlig brauchbare Möbel einfach im Sperrmüll, dabei hätten andere Menschen sie gut gebrauchen können. Inzwischen wird langsam umgedacht und Nachhaltigkeit ist das neue Zauberwort. Die meisten wissen gar nicht, dass immer mehr Möbel zum Verschenken angeboten werden. Hier sind 5 Wege, um kostenlose Möbel zu bekommen.
- Haushaltsauflösungen: Nach einem Todesfall wird oft von den Angehörigen der gesamte Haushalt aufgelöst. Das passiert auch, wenn Senioren in ein Pflegeheim gehen, aber auch bei Auswanderern, weil eine Entsorgung des gesamten Besitzes durch eine professionelle Entrümpelungsfirma meist recht teuer ist, fällt die Entscheidung oft zugunsten einer privaten Haushaltsauflösung aus. Dabei werden sämtliche Möbel entweder für kleines Geld verkauft oder verschenkt. Es gibt inzwischen auch sogenannte Verschenke- oder Tauschläden, die haben sich auf Haushaltsauflösungen spezialisiert und bieten die Waren günstig und auch umsonst an. Oft muss man bei „Umsonst“ etwas tauschen.
- Kleinanzeigen-Portale online: Im Netz gibt es viele Kleinanzeigen-Portale, wie z.B. eBay, Quoka oder nebenan.de, die haben eine Rubrik „Zu verschenken“. Hier kann man in Ruhe nach den benötigten Möbeln stöbern. Es bietet sich an in der eigenen Region zu bleiben, denn oftmals sind die Möbel nur auf Selbstabholung zu bekommen. Fragen Sie nach der Telefonnummer und Adresse und reservieren Sie sich Ihr Möbelstück. Ist es gleich bei Ihnen um die Ecke, fahren Sie hin und machen Sie eine Anzahlung, dann können Sie in Ruhe den Transport planen.
- Sozialläden von Wohlfahrtsverbänden: Gerade für sozial schwache Menschen gibt es in vielen Städten sogenannte Sozialläden, die zu den Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz, der Caritas, dem Arbeiter-Samariter-Bund oder der Diakonie gehören. Diese verfügen oft über ein breites Angebot an Kleidung, Möbeln und anderen Haushaltsgegenständen. Gegen Vorlage eines Sozialscheins werden die Dinge kostenlos oder sehr kostengünstig abgegeben.
- Zeitungsinserate: Obwohl man heute digital aufgestellt ist und die Nachrichten eher über das Smartphone konsumiert, gibt es doch immer noch Menschen, die die regionale Tageszeitung bevorzugen. Ein regelmäßiger Blick in die Rubrik „Zu verschenken“ kann sich hier auf jeden Fall lohnen. Sie können die regionalen Tageszeitungen auch online lesen.
- Social Media: Auch soziale Medien wie Facebook und X (vorher Twitter) und Co. dienen längst nicht mehr nur der Selbstdarstellung, sondern auch Gruppen, die verschiedenste Dinge zum Verkauf oder sogar zum Verschenken anbieten. Gerade kostenlose Möbel gehören hier auch dazu.
Worauf sollte man bei kostenlosen Möbeln achten?
Auch wenn es umsonst ist, prüfen Sie die Ware. Erkundigen Sie sich, woher sie kommt und wie alt sie ist, testen Sie sie, wenn möglich, fragen Sie, ob sie sie ggf. auch zurückgeben können. So können Sie sicherstellen, dass Sie sich keinen Schrott zulegen, den Sie nachher evtl. teuer entsorgen dürfen.
Gerade bei Elektronikgeräten sollten Sie immer prüfen, ob wirklich alles in Takt ist, damit Sie am Ende keine böse Überraschung erwartet. Leider sind manche Dinge mit sogenannten „kleinen Mängeln“ oft nichts anderes als Sondermüll.
Bei der Wohnzimmerwand schauen Sie auch genau hin, denn wenn Sie Pech haben, bauen Sie die Wand beim „Verschenker“ mühsam ab und bekommen sie zuhause nie wieder zusammengeschraubt, weil alles verzogen ist.
Was ist erlaubt und was nicht?
Die alte Einrichtung zu verschenken, ist natürlich erlaubt. Gehen Sie über Internetportale, an Tauschbörsen oder spenden Sie Ihre Möbel. Dinge mit dem Schild „Zu verschenken“ einfach auf den Gehsteig zu stellen, ist verboten und gilt rechtlich als illegale Müllentsorgung.
Ausnahmen sind die örtlichen Sperrmülltermine. An diesen Tagen dürfen Sie Ihre alten Möbel auch auf die Straße stellen. Machen Sie das aber erst am späten Vorabend des jeweiligen Termins, sodass die alten Möbel nicht zu lange den Gehsteig behindern.
Was ist mit den Sperrmüllsammlern? Ist es erlaubt, einfach etwas mitzunehmen? Es ist tatsächlich verboten. Rechtlich gesehen sind die Gegenstände des Sperrmülls nämlich nicht herrenlos. Wenn ein Haushalt einen Abholtermin bei einem Entsorgungsunternehmen vereinbart, wechseln die Besitzrechte. In der Juristensprache handelt es sich hierbei um eine „Eigentumsübereignung“. Sollte Ihnen etwas gut gefallen, dann klingeln Sie einfach und fragen nach, das ist das Sicherste.
Sie können sich ganz einfach mit kostenlosen Möbeln einrichten, diese werden vielfach angeboten. Mit unseren Tipps werden Sie dann zum Möbelretter.
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