Wenn Sie ein großes Baugrundstück besitzen, können Sie allein oder gemeinsam mit mehreren Bauherren auf einer Baufläche bauen. Einzelne Baugrundstücke können Sie nach einer Grundstücksteilung sehr einfach an Bauherren verkaufen.
Grundstücksteilung mit und ohne Genehmigung
Ein Grund für eine Grundstücksteilung kann sein, dass der elterliche Grund teilweise für die Errichtung eines Eigenheims der Kinder genutzt wird. Bei Erbengemeinschaften kommt es häufig vor, dass Grundstücke geteilt werden, weil der Boden zu Geld gemacht werden soll.
- Ob und wie eine Teilung möglich ist, finden Sie im Baugesetzbuch, in Bauordnungen der Bundesländer und in weiteren Regelungen der Kommunen beantwortet. Möchten Sie Klarheit über die Zuständigkeiten bekommen, wenden Sie sich zuerst an das örtliche Bauamt. Dort liegt der Bebauungsplan aus, aus dem hervorgeht, was gemacht werden darf.
- Wenn die Bauleitplanung der Gemeinde zum Beispiel eine Doppelhaushälfte vorsieht, können Sie das Gelände nur durch zwei teilen. Im ungünstigsten Fall lässt sich das Grundstück nicht parzellieren.
- In einigen Bundesländern müssen Sie eine spezielle Genehmigung einholen. In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gilt das für bestimmte Flächen Wald. In Nordrhein-Westfalen gilt das generell für bebaute Grundstücke. In Bundesländern, die die Grundstücksteilung ohne amtliche Aufsicht erlauben, sind jedoch Landes- und Bundesgesetze maßgebend.
Kosten einer Grenzfeststellung
- Vor dem Eintrag einer Grundstücksteilung ins Grundbuch steht das ordnungsgemäße Vermessen. Diese Aufgabe übernehmen meist öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Behörden. In Bayern vermessen ausschließlich Mitarbeiter der Vermessungsämter. Zum Ortstermin muss der Grundstückeigentümer oder ein Bevollmächtigter immer dabei sein.
- Die Grenzfeststellung verursacht Kosten, sprich einige Gebühren. Wenn Sie den Vermessungsantrag unterschreiben, zahlen Sie als Antragsteller in der Regel auch. Die Rechnung können Sie selbstverständlich teilen. Über die Höhe der Gebühren entscheiden die jeweiligen Bundesländer. In der Regel wird auf der Grundlage der gesetzten Grenzsteine gerechnet. Vier Steine kosten entsprechend mehr als zwei Grenzmarkierungen. Eine Rolle spielt dabei auch der Bodenwert des vermessenen Grundstücks.
- Sind die Grundstücksgrößen amtlich vermessen, können Sie und Ihr Vertragspartner die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch vornehmen lassen. Das kostet entsprechend Gebühren. Eine normale Grundstücksteilung mit amtlicher Vermessung erfordert zusätzlich zu den bereits vorhandenen Grenzsteinen zwei Steine. Das macht beispielsweise in Niedersachen auf der Grundlage der dort gültigen Kostenordnung des Vermessungswesens um die 1.300 Euro. Dazu kommen noch etwas mehr als 300 Euro Gebühren für das Kataster- / Liegenschaftsamt. Bei einem Bodenwert von weniger als 5 Euro wird es insgesamt etwa 200 Euro billiger. Ab einem Bodenwert von über 150 Euro betragen die Gesamtkosten fast 2.000 Euro. In anderen Bundesländern, beispielsweise für eine Grundstücksteilung in Bayern, kann die Kostenaufstellung komplett anders aussehen.
- Soll die Grundstücksteilung in das Grundbuch eingetragen werden, bedarf es einer öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Notar- und Grundbuchgebühren sind in Gebührenordnung geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert. Diese Kosten fallen nur dann nicht an, wenn Sie gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks und der späteren Teilgrundstücke sind.
Einen Teilungsantrag können Sie mitunter auch dann stellen, wenn Sie nicht der Grundstückeigentümer sind. Ihnen obliegt die Übernahme der Kosten. Mit der Teilungsgenehmigung können Sie im Prinzip nichts anfangen. Als Druckmittel im Nachbarschafts- oder Familienstreit taugt sie nicht. Rechtlich wirksam wird eine Grundstücksteilung erst mit dem Eintrag im Kataster und im Grundbuch. (Stand 09/2014)
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