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Kofferschaden nach dem Flug - so bekommen Sie Ersatz

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Gepäckschäden sofort reklamieren.
Gepäckschäden sofort reklamieren. © Rainer_Sturm / Pixelio
Reisen ist aufregend, vor allem dann, wenn Sie nach dem Flug einen Kofferschaden feststellen und sich mit der Fluggesellschaft um Ersatz streiten. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, handeln Sie richtig und können manches fadenscheinige Argument entkräften.

Stellen Sie nach einem Flug bei Ihrem aufgegebenen Gepäck einen Kofferschaden fest, müssen Sie richtig agieren, wenn Sie Schadensersatz fordern. Beim Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck  obliegt der Fluggesellschaft eine Gefährdungshaftung mit einer Entlastungsmöglichkeit.

Ursache für den Kofferschaden ist nicht relevant

  • Beachten Sie, dass der Kofferschaden dabei nicht auf einen Unfall oder ein flugbetriebsbedingtes Geschehen zurückzuführen sein muss, sondern jede Art von Unfall, Feuchtigkeit, Beschädigung oder Verlust auf dem Flughafen infrage kommt.
  • Beachten Sie, dass bei der Schadenshöhe alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden zu ersetzen sind, nicht jedoch solche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, da diese Schadensposition nur bei Pauschalreisen relevant ist.

Reklamieren Sie sofort nach dem Flug

  • Sie sind verpflichtet, einen Kofferschaden sofort nach dem Flug bei der Fluggesellschaft oder deren Vertreter vor Ort anzumelden. Um Nachweisprobleme zu vermeiden, sollten Sie den Kofferschaden noch vor dem Verlassen des Flughafens reklamieren und nicht etwa erst ins Hotel fahren und danach reklamieren.
  • Gehen Sie dazu am besten noch in der Gepäckhalle an einen Lost & Found-Schalter. Diese Schalter sind an den Flughäfen meist bis zur Abfertigung des letzten Fluges besetzt.
  • Beachten Sie, dass nicht der Flughafenbetreiber, sondern die Fluggesellschaft für den Kofferschaden verantwortlich ist. Sind Sie unterwegs umgestiegen, ist die letzte Fluggesellschaft Ihr Ansprechpartner.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Reklamation schriftlich auf einem dafür speziell vorgesehenen Formular (Property Irregularity Report) dokumentiert wird. Dieses Formular bildet die Grundlage, auf der Sie Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder Ihre Reisegepäckversicherung geltend machen können.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Gepäck sofort nach der Übergabe in der Gepäckhalle kontrollieren. Ansonsten riskieren Sie, dass Ihnen unterstellt wird, dass das Gepäck schadenfrei übergeben wurde.

Nach 7 bzw. 21 Tagen verfallen Ihre Ansprüche

  • Stellen Sie den Kofferschaden erst später fest, müssen Sie spätestens 7 Tage nach dem Erhalt des Koffers und bei verspäteter Auslieferung binnen 21 Tage danach reklamieren.
  • Beachten Sie, dass der Inhalt Ihres Koffers als solcher keine Rolle spielt, sondern der Schaden nach dem Gewicht bemessen wird. Maßgebend ist das Montrealer Abkommen, das die Haftungshöchstsumme für den Verlust, die Beschädigung und die Verspätung von Reisegepäck, also auch einen Kofferschaden, auf ca. 20,40 € je Kilogramm und eine Haftungsobergrenze von ca. 1200 € festlegt.
  • Sie können allenfalls dann eine höhere Schadenssumme erzielen, wenn Sie bei der Ablieferung vor dem Flug einen höheren Wert beziffert und dafür eine Prämie bezahlt haben.
  • Das Gewicht Ihres Koffers wird beim Einchecken genau gewogen und auf dem Gepäckschein vermerkt.
  • Ist nur die äußere Hülle Ihres Koffers beschädigt, werden Ihnen die Reparaturkosten nach der Vorlage eines Kostenvoranschlages ersetzt.

Fluggesellschaft kann sich nur ausnahmsweise entlasten

  • Sie müssen wissen, dass sich die Fluggesellschaft ihrer Haftung entziehen kann, wenn sie gemäß der Transport-AGB nachweist, dass der Kofferschaden durch die "Eigenart oder Mängel des Gutes, dessen mangelhafte Verpackung, eine Kriegshandlung oder durch hoheitliches Handeln" verursacht wurde.
  • Wenn Sie diese Risiken einschränken und sich Auseinandersetzungen mit der Fluggesellschaft ersparen möchten, sollten Sie vor dem Flug eine Reisegepäckversicherung abschließen. Aber auch dann müssen Sie die zuvor beschrieben Obliegenheiten berücksichtigen, insbesondere den Kofferschaden sofort nach dem Flug reklamieren.
  • Beachten Sie, dass Sie wertvolle Gegenstände, insbesondere Schmuck, Edelmetalle oder elektronische Geräte nicht unbedingt in Ihren aufzugebenden Koffer packen sollten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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