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Kneipe eröffnen - so bekommen Sie die notwendigen Lizenzen

Die eigene Kneipe setzt etwas Bürokratie voraus.
Die eigene Kneipe setzt etwas Bürokratie voraus.
Bevor das erste paar Bier gezapft werden kann, stehen einige Behördengänge im Terminkalender. Daran sollten Sie denken, wenn Sie eine eigenen Kneipe eröffnen wollen.

Viele Menschen träumen davon, Ihre eigene Kneipe zu eröffnen. Denn es wirkt so verführerisch einfach, sich in der Gastronomie selbstständig zu machen. Auch wenn ein realistisch durchdachtes Konzept nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Sie sich aber im Vorfeld unbedingt Gedanken über Konzeption und Businessplan machen. Darüber hinaus benötigen Sie folgende Lizenzen und Genehmigungen:

Diese Lizenzen brauchen Sie, um eine Kneipe zu eröffnen

Grundsätzlich brauchen Sie eine Konzession, die Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dort die unten aufgeführten Dokumente vorlegen können. 

  • Das Ordnungsamt wird prüfen, ob Ihre Betriebsräume überhaupt geeignet sind. Sie erhalten dann eine Genehmigung, die aber nur für eine bestimmte Art eines gastronomischen Betriebes gültig ist, etwa eine Bar oder eine Diskothek. Nehmen Sie unbedingt sämtliche Miet- oder Kaufverträge mit auf das Amt.
  • Von Ihrem Finanzamt müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Diese besagt, dass keine Steuerschulden ausstehen.
  • Darüber hinaus müssen Sie vom Einwohnermeldeamt ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern. Auf diese Weise wollen die Behörden feststellen, ob Sie eine ausreichende persönliche Eignung besitzen, um eine Kneipe zu eröffnen.
  • Eine Teilnahmebescheinigung, dass Sie im Infektionsschutz unterrichtet worden sind, ist zudem Voraussetzung. Diese Kurse werden in der Regel von den Gesundheitsämtern vor Ort angeboten.
  • Gegenüber dem Ordnungsamt müssen Sie lediglich minimale fachliche Kenntnisse nachweisen. Diese belegen Sie, indem Sie an einem Kurs teilnehmen, der u.a. über lebensmittelrechtliche Aspekte informiert. Derartige Kurse werden regelmäßig von den Industrie- und Handelskammern (IHK) angeboten. 
  • Amtlich verbindliche Informationen könnten Sie übrigens dem Gaststättengesetz entnehmen. Lesen Sie dort nach, wenn Sie eine Kneipe eröffnen möchten.
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