Die Windenergie boomt in Deutschland. Das hat auch für die Industrie Anreize geschaffen, für den privaten Gebrauch Kleinstwindkraftanlagen auf den Markt zu bringen. Bevor Sie aber in eine derartige Anlage Geld investieren, sollten Sie sich sowohl über die Funktionsweise als auch über die Anforderungen an den Standort informieren.
Die Funktionsweise von Kleinstwindkraftanlagen
- Insbesondere für den Campingurlaub werden mobile Kleinstwindkraftanlagen angeboten. Diese bestehen aus einem Stromgenerator, der mit einem Rotor angetrieben wird. Der Generator erzeugt eine Spannung von 12 Volt. Der erzeugte Strom wird dann in einer Autobatterie gespeichert und kann später genutzt werden.
- Es gibt aber auch Kleinstwindkraftanlagen, mit denen Strom für die Wohnung erzeugt werden kann. Auch bei diesen Anlagen wird durch den Wind ein Rotor bewegt, der einen Stromgenerator antreibt.
- Der erzeugte Strom muss dann aber mittels zusätzlicher elektronischer Komponenten auf eine Wechselspannung mit 220 Volt und eine Frequenz von 50 Hz moduliert werden. Nur so können elektrische Geräte im Haushalt mit dem selbst erzeugten Strom betrieben werden.
- Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass mit Kleinstwindkraftanlagen eine maximale Leistung von 1 kW möglich ist.
Was Sie sonst noch beachten sollten
- Vor dem Kauf einer Kleinstwindanlage sollten Sie exakte Messungen der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit an Ihrem Wohnort vornehmen. Eventuell können Sie sich auch über die örtlichen Windverhältnisse beim Deutschen Wetterdienst informieren.
- Dann sollten Sie sich bei verschiedenen Herstellern über die Leistungsfähigkeit der Kleinstwindkraftanlagen informieren. Es gibt nämlich Anlagen, die schon bei einer geringen Windgeschwindigkeit eine ausreichende Leistung erzielen.
- Falls Sie dann eine entsprechende Kleinstwindkraftanlage gefunden haben, sollten Sie ausrechnen, ob sich die Investition lohnt. Die Investitionskosten sollten sich im Idealfall innerhalb von 15 Jahren amortisieren.
- Das Aufstellen einer Kleinstwindkraftanlage ist bei der zuständigen Behörde anzeigepflichtig. Das heißt, Sie müssen mit den Papieren, die Aufschluss über die Statik und Leistung geben, zum Bauamt gehen und Ihr Vorhaben anmelden. Eine Baugenehmigung ist aber nicht erforderlich.
- Sie müssen allerdings einige allgemeine Vorgaben beachten. Beispielsweise müssen Sie einen vorgeschriebenen Abstand zu öffentlichen Straßen und Fußwegen einhalten. Des Weiteren dürfen Sie mit Ihrer Kleinstwindkraftanlage keine Nachbarn belästigen.
Mit Kleinstwindkraftanlagen werden Sie nicht Ihren gesamten Strom produzieren können. Auf jeden Fall können Sie damit aber Stromkosten sparen.
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