Als Eigentümer eines Grundstücks, welches nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist oder werden kann, sind Sie verpflichtet, eine Sammelgrube oder Kleinkläranlage zu betreiben. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie der Abwasserbeseitigungspflicht unterliegen.
Kleine Kläranlagen für dezentrale Abwasserbeseitigung
Kläranlagen, weder kleine noch große, dürfen Sie nicht einfach bauen. Dazu müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen gegeben sein. Denn Betreiben dürfen Sie Kleinkläranlagen nur, wenn Sie die Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang von Ihrer Gemeinde erhalten.
- Außerdem muss es eine Möglichkeit geben, das aufbereitete Schmutzwasser einzuleiten. Als geeignete Methoden kommen beispielsweise die Abwasserversickerung im Boden oder dessen Ableiten in örtliche Gewässer infrage.
- Eine wasserrechtliche Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn die Anlage einen bestimmten Abstand zum Grundwasser einhalten kann. Den Standort muss die Wasserbehörde daher genehmigen.
Selber bauen einer Pflanzenkläranlage
Wer kleine Kläranlagen selber bauen will, kann sich beispielsweise einen Bausatz für eine Pflanzenkläranlage zulegen. Dieser Typ Bausatz sollte in Ihrem Bundesland zugelassen sein.
- Mit entsprechender Eigenleistung können Sie die Baukosten um rund ein Drittel reduzieren. Bei einem angeleiteten Selbstbau sollten Sie die erforderlichen Vorschriften für eine Inbetriebnahme erfüllen.
- Wie gehen Sie vor? Am Anfang steht die Projektierung, eingeschlossen das Einholen entsprechender Genehmigungen. Die Pflanzenkläranlage besteht aus einer Vorklärung (Beton oder Kunststofftank), einem Schilfbeet, einer Schilfbeetbeschickung sowie der Ableitung.
- Komplett in Eigenleistung lassen sich Erdarbeiten nach Plan ausführen. Dazu gehört das Ausheben der Baugruben für die Dreikammergrube und das Ausschachten eines Leitungsgrabens von der Vorklärung zum Schilfbeet.
- Sie kümmern sich um die Kiesbestellung und bringen die Kiesschichten ein. Sie bepflanzen das fertige Beet mit Schilf und stellen die Versickerung her.
- Setzen Sie eine Pumpe ein, brauchen Sie einen Elektroanschluss für das Gerät. Zum Abschluss der jeweiligen Bauarbeiten verfüllen und verdichten Sie Baugruben und Gräben.
Tipp: Bei Ihrer Entscheidung für eine jeweilige Kläranlage müssen Sie die Zulässigkeit des Einbaus in einigen Bundesländern baubehördlich genehmigen lassen. Das ist übrigens auch für die Inbetriebnahme selbst erforderlich.
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