Das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus ist erlaubt, wenn:
Die Rechtsprechung stellt sich ganz klar hinter die Eltern und die Bedürfnisse bei kleinen Babys und Kindern. Allerdings muss man ein paar wichtige Punkte beachten:
- Das Treppenhaus ist breit genug, dass niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird.
- Ein kurzfristiges Abstellen ist auch bei einem kleinen Gang erlaubt, allerdings nicht über Nacht oder längere Zeit. Hier geht man davon aus, dass das Kind in die Wohnung gebracht werden darf und man den Wagen danach woanders abstellt.
- Im Mietrecht gibt es kein generelles Verbot für das Abstellen von Kinderwägen im Treppenhaus. Allgemeine Formulierungen in der Hausordnung sind nichtig, es handelt sich lediglich um eine allgemeine Ordnung.
- Selbst, wenn ein Verbot zum Abstellen besteht, ist es Eltern nicht zuzumuten, den Wagen in die Wohnung zu tragen, wenn die Wohnung über dem zweiten Stockwerk liegt und kein oder ein zu kleiner Fahrstuhl vorhanden ist.
- Dieselben Regelungen gelten auch im Fall einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Unter folgenden Bedingungen darf der Kinderwagen nicht im Treppenhaus parken:
Es gibt einige Vorgaben unter denen man den Kinderwagen nicht im Treppenhaus abstellen darf:
- Wenn das Treppenhaus zu eng ist und andere Bewohner dadurch eingeschränkt werden, beispielsweise Personen, die mit einem Rollator etwas mehr Platz benötigen.
- Das Absperren des Kinderwagens mit einem Schloss um ihn vor Diebstahl zu schützen ist ebenfalls nicht erlaubt, denn es würde gegebenenfalls die Nutzung des Raumes der anderen Mieter einschränken, beispielsweise bei einem Umzug oder Möbeltausch.
- Nennt der Vermieter oder die Hausverwaltung einen geeigneten oder alternativen Abstellort, kann das Abstellen im Treppenhaus verboten werden.
- Steht ein Verbot des Abstellens explizit im Mietvertrag, handelt es sich bei Zuwiderhandlung um einen Vertragsbruch, der eine Abmahnung oder Kündigung zufolge haben kann.
- Fluchtwege dürfen durch das Abstellen nicht versperrt werden und haben beim Brandschutz eine große Bedeutung.
- Auch wenn es sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt, ist es notwendig die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis zu fragen. Hierzu gibt es häufig ebenfalls eine Hausordnung.
Wie kann man vorgehen um eine Erlaubnis zu bekommen?
Wie bei den meisten Angelegenheiten im Leben ist es wichtig vorher mit den Betroffenen und dem Eigentümer über das Anliegen zu sprechen. Es empfiehlt sich zunächst beim Eigentümer der Wohnung oder bei der Eigentümergemeinschaft seinen Wunsch höflich und angemessen vorzubringen.
Es ist ebenfalls sinnvoll, wenn man mit den Bewohnern ein persönliches Gespräch sucht, die am meisten von dem Wegfall des Platzes im Treppenhaus betroffen sind. Die meisten Menschen sind demgegenüber aufgeschlossen, wenn sie gefragt werden und nicht überrumpelt werden und Nachteile dadurch haben.
Günstig ist es, wenn man sich die Erlaubnis des Vermieters schriftlich geben lässt, so kann man gegebenenfalls mit hartnäckigen Kritikern besser umgehen.
Möglicherweise gibt es einen alternativen Standort für den Kinderwagen, den der Vermieter anbieten kann. Eine Versicherung kann bei einem sehr teuren Wagen sinnvoll sein. Jedoch sollte man sich vor dem Kauf des Kinderwagens beraten lassen über Modelle, die man leicht und schnell zusammenklappen kann, sodass sie deutlich weniger Platz in Anspruch nehmen.
Letztlich ist es wichtig das Problem offensiv und freundlich anzugehen, möglicherweise finden sich im Gespräch weitere Möglichkeiten, die für alle annehmbar sind.
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