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Kein Geld für Essen - so bekommen Sie Hilfe

Es muss niemand hungern.
Es muss niemand hungern.
Sie haben kein Geld für Essen? In unserer Gesellschaft ist es so, dass eigentlich jeder genug Geld für Essen haben sollte.

Sie haben kein Geld?

  • Unser Sozialsystem ist generell so aufgebaut, dass jede Person mindestens die Grundversorgung erhält, damit sie nicht hungern muss. Dies ist eine der Grundlagen, welche seit Bestehen des Sozialamtes Gültigkeit besitzt. Tatsächlich sieht es etwas anders aus, denn es gibt immer noch sehr viele Obdachlose und Personen, die entweder kein oder zu wenig Geld für Essen haben.
  • Wie schnell ist es passiert, dass man zum Sozialfall wird. Manche resignieren und rutschen so auf die Straße. Mittlerweile wurden verschiedene Möglichkeiten geschaffen, damit sie genügend Essen bekommen und auch am Wochenende mindestens eine warme Mahlzeit haben.

Sie erhalten genügend Essen

  • Wenn Sie mittellos sind, brauchen Sie nicht am Hungertuch nagen und bekommen immer ein Minimum an Essen. Dafür sorgt die Agentur für Arbeit, kurz ARGE genannt, denn laut Gesetz haben Sie ein Anrecht auf das Arbeitslosengeld II, im Volksmund Hartz IV. Des Weiteren gibt es in größeren Städten die Unterstützung der "Tafel“, welche es Ihnen ermöglicht, sich mindestens einmal in der Woche mit Essen zu versorgen.
  • In Großstädten wie Berlin, Hamburg und München haben Sie durch Hilfsorganisationen wie die Caritas oder Suppenküchen sogar die Möglichkeit, mindestens einmal am Tag eine warme Mahlzeit zu bekommen, welche durch ehrenamtliche Mitarbeiter verteilt wird. Weitere Hilfestellungen gibt es durch die kirchlichen Einrichtungen, welche nicht nur Essen, sondern zusätzlich gut erhaltene Kleidungsstücke zur Verfügung stellt. Diese Hilfestellung bietet das Kaufhaus für Arme, das es in den Großstädten gibt.
  • Wenn Sie neu in eine Stadt kommen und kein Geld haben, müssen Sie zur ARGE gehen und dort einen Antrag auf die Grundversorgung stellen. Dabei wird Ihr Bedarf genau ausgerechnet, auch werden Kosten für die Miete vom Amt bezahlt. Haben Sie keine Arbeit und verdienen auch kein Geld, so erhalten Sie den Regelsatz, welcher sich auf 374,- Euro für Alleinstehende und 337,- Euro für eine Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen beläuft.
  • Sind Sie ohne Papiere in eine Stadt gekommen, müssen Sie sich zunächst bei der Stadtverwaltung melden, um einen Mindestanspruch auf Lebensmittel zu haben. Die Ämter haben entsprechende  Adressen und weisen Ihnen Stellen zu, bei denen Sie mindestens eine Mahlzeit am Tag bekommen.
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