Ein abgeschlossenes Psychologie-Studium reicht seit 1999 nicht mehr aus, um auch als Psychotherapeut tätig zu werden. Diese Berufsbezeichnung dürfen Sie nur tragen, wenn Sie eine vertiefende Weiterbildung in einem therapeutischen Verfahren absolviert haben.
Voraussetzungen zum Ausüben von Psychotherapie
- Wenn Sie als Psychotherapeut für Erwachsene eine Kassenzulassung erwerben möchten, dann sollten Sie einen Master oder ein Diplom im Fach Psychologie besitzen. Hier sollten Sie sich auf die Klinische Psychologie spezialisiert haben. Als zukünftiger Kinder- und Jugendtherapeut können Sie alternativ auch Pädagogik oder Sozialpädagogik studiert haben.
- Anschließend müssen Sie eine Weiterbildung in einem anerkannten psychotherapeutischen Verfahren absolvieren. Diese Verfahren sind die Verhaltenstherapie (Korrektur krankheitsauslösender Verhaltensweisen), Tiefenpsychologie (Auflösung aktuell schwieriger Lebenssituationen) oder die analytische Psychotherapie/Psychoanalyse (Bearbeitung zurückliegender Konflikte).
- Darüber hinaus gibt es auch noch andere Verfahren der Psychotherapie (etwa Gestalttherapie oder körperorientierte Therapie), diese sind jedoch nicht mit einer Kassenzulassung anerkannt.
- Diese Weiterbildungen werden von verschiedenen Ausbildungsinstituten angeboten und umfassen mindestens 600 Stunden theoretischen Unterricht sowie praktische Tätigkeiten in einer psychiatrischen Klinik und in einer psychosomatischen Klinik oder ambulanten Praxis. Zusätzlich führen die angehenden Therapeuten hier im Rahmen der Ausbildung Behandlungen an Patienten durch, die nachher im Rahmen einer Supervision ausgewertet werden.
- Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit 5 Jahre. Danach ist es Ihnen erlaubt, die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ zu verwenden. Somit können Sie etwa in einer psychiatrischen Klinik arbeiten oder als Angestellter in einer Praxis tätig werden.
Wie gelangen Sie an eine Kassenzulassung?
- Die Psychotherapeutenausbildung allein reicht aber noch nicht aus, um auch eine Kassenzulassung zu erhalten und somit eine eigene Praxis eröffnen und dort gesetzliche versicherte Patienten auf Kosten der Krankenkasse behandeln zu können. Hierfür benötigen Sie einen Kassensitz.
- Diese bedeutet, dass für jede Region eine bestimmte Anzahl an Therapeuten für Psychotherapie vorgesehen ist und Sie sich dann, wenn nicht genug Praxen vorhanden sind, um einen solchen Kassensitz bewerben können. Manchmal sind in einer Region allerdings keine Plätze mehr frei.
Darüber hinaus gilt, dass auch Ärzte eine Psychotherapeutenausbildung und eine Kassenzulassung für die Therapieverfahren erwerben können. Wenn Sie als Psychologe gern Patienten behandeln möchten, aber keine Approbation haben, dann können Sie sich alternativ eine Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ausstellen lassen. Hiermit können Sie häufig Privatversicherte oder gesetzliche Versicherte mit Zusatzversicherungen für Heilpraktikerbehandlungen therapeutisch begleiten. Für Psychologen, die schon vor 1999 therapeutisch tätig waren, gelten zudem Sonderregelungen, sodass diese unter bestimmten Umständen die oben beschriebene umfassende Therapieausbildung nicht benötigen.
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