Jeder Verein finanziert sich über die Beiträge seiner Mitglieder. Diese Beiträge werden von einem Kassierer verwaltet. Sie sollten beachten, dass ein Kassierer auch schon einmal Fehler machen kann. Dazu wählt das Gremium einen Kassenprüfer, der dann eine Entlastung für den Kassierer bestätigt.
So entlasten Sie den Kassenprüfer
- Zuerst sollte jeder Verein einen Kassierer haben. Dieser verwaltet die Geldeinnahmen und die Ausgaben des Vereins.
- Die Abrechnungen sollten jedoch von einem Kassenprüfer überprüft werden. Hierzu sollten Sie nach der Vereinssatzung oder von der Mitgliederversammlung ein Kontrollgremium auswählen. Der berufene Kassenprüfer überprüft dann den Stand der Kasse.
- Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, den Vereinsmitgliedern gegenüber eine Entlastung des Kassierers auszusprechen, wenn die Abrechnung richtig war.
- Er muss hierzu einen Schriftsatz ausstellen, in dem er die Richtigkeit des Kassenstandes in einem festgelegten Zeitraum bestätigt. Dadurch findet dann eine Entlastung des Kassierers statt.
- Unterschreiben Sie als Kassenprüfer dieses Schriftstück und hängen Sie es gut sichtbar für die Vereinsmitglieder aus.
Wissenswertes über die Entlastung
- Die Entlastung des Kassierers hat eine Kontroll- und eine Schutzfunktion für den Kassenwart.
- Einerseits wird in der Entlastung die Richtigkeit der Kasse bestätigt und andererseits wird der Kassierer kontrolliert, da eine Prüfung seiner Abrechnung stattfindet. Nur so können Sie dauerhaft das Vertrauen der Vereinsmitglieder in die Kassenführung aufrechterhalten.
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