Was Sie benötigen
- internationale Zollerklärung
Pakete in die USA schicken
Pakete mit Plätzchen in die USA zu schicken, ist zwar etwas aufwendiger als es innerhalb Deutschlands zu verschicken, dennoch ist es recht einfach.
- Bei der Post erhalten Sie eine internationale Zollerklärung, die Sie sorgfältig ausfüllen müssen.
- In die dafür vorgesehenen Felder tragen Sie neben Ihrer Adresse und der des Empfängers Angaben zum Paketinhalt ein. Wichtig sind eine detailierte Beschreibung, das Gewicht, die Menge und der Wert.
- Auch müssen Sie angeben, ob es sich um ein Geschenk, ein Dokument oder eine gewerbliche Sendung handelt.
- Vergessen Sie auf keinen Fall, diese Zollerklärung zu unterschreiben, da das Paket sonst nicht verschickt werden kann.
- Kleben Sie die Zollerklärung nun außen an das Paket.
- Wenn Sie Plätzchen in die USA schicken, werden Sie keine Zollgebühren zahlen müssen, da diese erst erhoben werden, wenn ein Wert von 100 Dollar des Geschenks überschritten wird.
Plätzchen nach Amerika senden
- Sie haben Recht, wenn Sie sich über die Zollbestimmungen informieren, die die Post betreffen. Es ist mehr als ärgerlich, wenn Sie ein Päckchen mit Plätzchen in die USA schicken, es aber nie beim Empfänger ankommen würde, weil Sie einen Fehler gemacht haben, der gut zu vermeiden wäre.
- Bei Plätzchen, die Sie in die USA schicken möchten, brauchen Sie aber keine Bedenken zu haben. Wenn Sie die internationale Zollerklärung gewissenhaft ausgefüllt haben und angegeben haben, dass es sich um ein Geschenk handelt, sind Sie auf der sicheren Seite.
- Pakete, die Lebensmittel enthalten, dürfen Sie in die USA schicken, wenn diese als Geschenk deklariert sind und von einer Privatperson an eine andere geschickt werden. Plätzchen, die Sie als Geschenk verschicken, fallen unter diese Bestimmung.
- Sie sollten aber auf keinen Fall bei der Zollerklärung lügen. Wo Plätzchen draufsteht, müssen Plätzchen enthalten sein. Verschicken Sie stattdessen andere Waren, die zudem noch die 100-Dollar-Grenze überschreiten, handelt es sich um eine Straftat, da Sie Zollbetrug begangen haben.
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