Wissenswertes zu Lieferverträgen und Stromanbietern
- Ihr Liefervertrag mit einem Stromanbieter ist an Ihre Person und den Stromzähler gebunden. Ein Umzug beendet den Vertrag nicht, Sie müssen weiter für über den Zähler fließenden Strom aufkommen. Auch wenn dort kein Strom mehr entnommen wird, sind Sie zur Zahlung der Grundgebühr verpflichtet.
- Der Vertrag kann niemals einfach auf den neuen Zähler übertragen werden. Das gilt sogar, wenn Sie im gleichen Haus nur in eine andere Wohnung ziehen. Sie müssen für den neuen Zähler einen neuen Vertrag abschließen. Ein einfaches Mitnehmen ist nicht möglich.
- Damit der alte Anbieter Sie weiter beliefern kann, müssen Sie zwei Dinge erledigen: Den alten Vertrag kündigen und rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließen. Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, ohne mit einem Stromanbieter einen Vertrag abgeschlossen zu haben, tritt die Grundversorgung in Kraft. Diese können Sie erst mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats kündigen.
Falls Sie vergessen den Vertrag zu kündigen, müssen Sie unter Umständen den Verbrauch des nachfolgenden Nutzers der Wohnung bezahlen. Die Kosten hierfür können Sie bei ihm geltend machen. Im Einzelfall bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Wie man den Anbieter beim Umzug mitnehmen kann
- Prüfen Sie mindestens 3 Monate vor dem Umzugstermin nach, ob und zu welchen Bedingungen ihr bisheriger Anbieter sie in der neuen Wohnung beliefern kann. Erfragen Sie dies am besten beim Stromanbieter direkt. Achtung: Auch beim Umzug in einem Haus kann es bei einem Neuabschluss andere Konditionen geben, als Sie bisher hatten. Wenn Ihr Anbieter in der neuen Wohnung nicht liefert, können Sie ihn nicht mitnehmen. Sie brauchen einen neuen Stromanbieter, um nicht in die teure Grundversorgung zu fallen. Die weiteren Schritte sind auch bei einem Anbieterwechsel nötig.
- Bringen Sie in Erfahrung, ob in der neuen Wohnung ein Stromzähler vorhanden ist. Erfragen Sie, ob der dortige Grundversorger für den Zähler eine Vertragsnummer hat. Bei einem Erstbezug in einem Neubau kann es vorkommen, dass der Grundversorger dem Zähler erst noch eine Vertragsnummer zu ordnen muss. Wichtig: Stellen Sie klar, dass Sie nur eine Vertragsnummer brauchen, keine Grundversorgung.
- Setzen Sie sich zwei Monate vor dem Umzugstermin mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung, um den alten Vertrag zu kündigen und den Neuvertrag abzuschließen. Wählen Sie hierfür die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) oder, falls vorhanden, ein Online-Formular. Nennen Sie in dem Schreiben Ihre Vertragsnummer, die Nummern des alten und des neuen Zählers sowie die alte und die neue Adresse. Geben Sie ferner den Tag des Umzugs bekannt und bitten Sie um eine Bestätigung der Kündigung und des Neuabschlusses. Falls Sie den Anbieter wechseln müssen, schließen Sie mit diesem einen neuen Vertrag ab.
- Notieren Sie am Tag des Umzugs die Zählerstände in beiden Wohnungen und geben Sie diese unverzüglich dem Stromanbieter bekannt. Dies ist in der Regel über ein Onlineformular oder der E-Mail möglich. Fall Sie keinen Zeugen haben, der die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen kann, machen Sie Fotos von den Zählerständen.
Wenn Sie diese Schritte beachten, gibt es beim Umzug keine Probleme mit dem Stromanbieter.
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