Buchführung als Haushaltsprozess
- Eine Buchführung im klassischen Sinne hat stets etwas mit Transaktionen von Waren und Werten zu tun. Diese werden dabei in Zahlenwerten angegeben und chronologisch geordnet.
- Das heißt, dass die Liste im Sinne der Bilanzen lücken- und fehlerlos sein muss, um angenommen werden zu können. Dafür sind auch Belege erforderlich, die die jeweiligen Transaktionen beweisen können.
- Ziel ist es dabei nicht nur für das Unternehmen selbst, die finanziellen Abläufe zu sichern und nachprüfen zu können, sondern die Unterlagen z. B. auch Gläubigern oder dem Finanzamt zur Steuerberechnung zugänglich zu machen.
- Privat kann dieses Vorgehen oder auch die Führung überhaupt völlig freiwillig sein. Gegenüber Unternehmen, gerade im öffentlichen Dienst, existieren jedoch gesetzliche Bestimmungen, die eine Auflistung aller Geschäftsprozesse zwingend notwendig machen.
- Innerhalb dieses Prozesses stellen sich mehrere Verfahren dar, die für entsprechende Listen sorgen können. Eines davon ist die kameralistische Führung der Bücher.
Die kameralistische Variante
- Bedeutend ist zunächst, dass die sogenannte kameralistische Buchführung ausschließlich im öffentlichen Sektor Anwendung findet.
- Betroffen sind vor allem Gebietskörperschaften, also im Rahmen eines Gebiets bestimmende Instanzen des öffentlichen Rechts.
- Wichtig zu erwähnen ist nun, dass die in der Kameralistik angewendeten Konten qualifiziert angelegt sind. Dies ist gegenüber normalen Konten insofern von Bedeutung, da hier mehr laufende Prozesse veranschaulicht werden können.
- Ziel ist es also, für eine systematische Erfassung aller Ein- und Ausgaben, denen wiederum verschiedene Rubriken zugrunde liegen, zu sorgen, anstatt diese bloß in einer allgemeinen Sparte aufzulisten.
- Dies führt im weiteren Sinne auch zu einer Synchronität der Ausgaben und Einnahmen, was im Gegensatz zur doppelten Führung der Bücher steht, da auch eine zweifache Buchung von z. B. Einnahme und Einzahlung entfällt.
- Als Grundstruktur dieser Vorgänge dient dabei übrigens der Haushaltsplan der jeweiligen öffentlichen Instanz. Dieser stellt die Einnahmen sowie Ausgaben letztlich stets periodisch gegenüber.
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