Jurastudium im Ausland aufnehmen
Juristische Berufe wie Rechtsanwalt, Richter, Notar oder Staatsanwalt gehören in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Das heißt, wenn Sie diesen Beruf ausüben wollen, müssen Sie eine Reihe unterschiedlicher Qualifikationen aufweisen.
- Wollen Sie einige Semester in der Schweiz studieren oder hier Ihr Jurastudium aufnehmen, benötigen Sie einen Maturitätsausweis, das Äquivalent zur Hochschulreife. Damit Ihr Abitur anerkannt wird, muss die Fächerwahl, Stundenzahl und Schuldauer denen eines Schweizer Gymnasiums entsprechen. Fachgebundene Abschlüsse werden nicht anerkannt.
- Wird Ihr Abitur nicht vollständig anerkannt, müssen Sie eine schweizerische oder kantonale Maturitätsprüfung bestehen.
- Erkundigen Sie sich vor Studienbeginn, ob Ihre Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in der Schweiz Ihren Abschluss erlangen wollen.
- Wollen Sie eine Zulassung für den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie Kenntnisse im deutschen Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht besitzen. Dies geschieht im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung. In dieser werden Ihre Diplome geprüft, genügen diese nicht, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
- Alternativ beantragen Sie beim Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts eine Aufnahme.
- In der Schweiz ist kein Rechtsreferendariat sowie eine zweite Staatsprüfung nötig. Hier müssen Sie nach dem Examen eine einjährige Praxiszeit absolvieren. Anschließend können Sie die Anwaltsprüfung ablegen.
- Haben Sie die Berechtigung, in der Schweiz als Anwalt zu arbeiten, können Sie in Deutschland als europäischer Rechtsanwalt zugelassen werden und so mit Ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig werden.
In der Schweiz studieren
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschuniversität über alle Voraussetzungen und bewerben sich anschließend mit allen Unterlagen.
- Wenn Sie als EU-Bürger in die Schweiz einreisen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dies machen Sie bei der zuständigen Gemeindebehörde. Bringen Sie Ihren Reisepass, die Immatrikulationsbescheinigung, einen Nachweis Ihrer Wohnadresse in der Schweiz, zwei Passfotos sowie Kontoauszüge mit. Letztere belegen, dass Ihre finanziellen Mittel für ein Jurastudium oder einzelne Semester ausreichen. Reisen Sie aus einem nicht EU-Land in die Schweiz, beantragen Sie bei der Schweizer Auslandsvertretung ein Visum.
- Klären Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob der Versicherungsschutz auch für die Schweiz gilt. Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), damit Sie in der Schweiz behandelt werden können.
Weiterlesen:
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