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Jura und 2. Staatsexamen nicht bestanden - so machen Sie dennoch Karriere

Als Jurist haben Sie viele Möglichkeiten.
Als Jurist haben Sie viele Möglichkeiten.
Viele befürchten, keinerlei Karrieremöglichkeiten mehr zu haben, wenn Sie das 2. Staatsexamen in Jura nicht bestanden haben. Dabei gibt es viele Berufe, die Sie nach dem Jurastudium ausüben können.

Möglichkeiten nach dem Jurastudium ohne Abschluss

Wenn Sie das 2. Staatsexamen nicht bestanden haben bedeutet das weder das "Aus" für Ihre berufliche Karriere noch für Ihre juristische..

  • Überlegen Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es gibt Wiederholungstermine, Härtefallregelungen, Widerspruchsverfahren und Gnadengesuche. Vielleicht besteht noch Hoffnung, das Jurastudium mit dem Titel Ass.Jur. zu krönen.
  • Wenn alles nichts nutzt und das 2. Staatsexamen nicht zu schaffen ist, denken Sie an die vielen Berufe, die Sie auch nach dem 1. Staatsexamen ausüben können und dabei vielleicht näher am Ziel, das Recht zu vertreten, bleiben können, als es manchem Volljuristen möglich ist. Als Justiziar z.B. können Sie viele Behörden, Verbände und Unternehmen juristisch beraten und jene sogar vor Gericht vertreten.
  • Auch eine Ausbildung als Rechtspfleger ist ein gangbarer Weg, wenn Sie sich das Leben ohne Jura nicht vorstellen können.
  • Eine gute Lösung kann es sein, zusätzlich zu dem Jura-Studium eine andere Ausbildung zu absolvieren und so Ihre Rechtskenntnisse gezielt in anderen Bereichen einzubringen - z. B. als Journalist, Biologe, Chemiker oder Mediziner. Auch im Polizeidienst sind Rechtskenntnisse von Vorteil.

Oft ist das Nichtbestehen einer Prüfung eine gute Chance ,sein Leben zu überdenken und neu zu ordnen. Vielleicht sind Sie in wenigen Jahren froh, das 2. Staatsexamen in Jura nicht abgelegt zu haben, weil Sie so einen Beruf suchen mussten, der Ihnen sogar besser liegt. Der begehrte Titel „Ass.Jur.“ bedeutet meist nicht die Berufung ins Richteramt oder eine Karriere als Anwalt, sondern führt oft zu recht unbefriedigenden Tätigkeiten in der freien Wirtschaft.

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