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Jochen Schweizer - Gutschein umtauschen

Sie können einen Jochen-Schweizer-Gutschein unter einigen Bedingungen umtauschen.
Sie können einen Jochen-Schweizer-Gutschein unter einigen Bedingungen umtauschen.
Jochen Schweizer bietet zahlreiche Erlebnis-Gutscheine an, die Sie verschenken oder selbst nutzen können. Sollten Sie einmal einen Gutschein erhalten, der Ihnen nicht entspricht, können Sie diesen unter einigen Bedingungen umtauschen.

Jochen Schweizer - Informatives zum Unternehmen

  • Jochen Schweizer, ein deutscher Unternehmer, hat das Unternehmen Jochen Schweizer gegründet, das sich auf spezielle und ausgefallene Gutscheine spezialisiert hat.
  • Mittlerweile gibt es etwa dreißig Stores in ganz Deutschland und Österreich. Jochen Schweizer verkauft seine Erlebnis-Gutscheine auch im Einzelhandel, wie beispielsweise bei der Deutschen Post oder bei Kaufhof.
  • Zum Sortiment des Unternehmens gehören über tausend unterschiedliche Angebote. Dabei gibt es nicht nur die Erlebnis-Gutscheine, die einen Adrenalin-Kick versprechen, sondern auch Outdoor-Aktivitäten, Familienausflüge oder Entspannungsurlaub und Wellness. Erlebnisse können nicht nur in Deutschland gebucht und ausgeübt werden, sondern auch in ganz Österreich.

Erlebnis-Gutschein umtauschen - Beachtenswertes 

  • Sollten Sie einen Gutschein von Jochen Schweizer geschenkt bekommen oder gekauft haben, den Sie nun umtauschen wollen, können Sie dies unter mehreren Bedingungen tun.
  • Sollte der Kauf weniger als vierzehn Tage her sein, können Sie diesen kostenlos in einem Jochen-Schweizer-Shop umtauschen oder per Hotline zurückgeben. Beachten Sie dabei, dass der Betrag nicht ausgezahlt wird. Sie können sich lediglich ein anderes Angebot aus dem Sortiment aussuchen.
  • Telefonisch erfolgt der Umtausch unter der Nummer 089 / 70 80 90 90. Dabei sollten Sie den Gutschein zur Hand haben, um die Seriennummer ablesen zu können. Sobald der Umtausch telefonisch erfolgt ist, bekommen Sie den neuen per Post zugesendet.
  • Sollte das neu gewählte Angebot günstiger sein als das alte, das Sie umgetauscht haben, erhalten Sie eine weitere Gutschrift über den Differenzbetrag. Auch der Differenzbetrag kann nicht ausgezahlt werden.
  • Ist das neue Angebot teurer, müssen Sie den fälligen Betrag entweder per Überweisung begleichen, oder diesen, bei persönlicher Rückgabe im Geschäft, bar bezahlen. 
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