Der Allgemeinmediziner
Allgemeinmediziner sind in erster Linie dafür verantwortlich und auch darauf spezialisiert, akut auftretende Beeinträchtigungen von Körper und Seele bei Ihnen zu lindern oder ganz zu beheben. Sie sind Hausärzte. Die Erstversorgung findet dabei in der Regel in der Praxis des Hausarztes statt. Die Versorgung kann dabei auch langfristig und durch Hausbesuche direkt bei Ihnen erfolgen.
Gerade bei einem Erstkontakt muss der Allgemeinmediziner dabei absehen können, worum es sich bei einer möglichen Krankheit handelt und wie der weitere Verlauf aussieht, sodass er ein Vorgehen planen kann. Innerhalb der Versorgung können Tests durchgeführt oder Medikamente und Überweisungen ausgestellt werden.
Der Internist
Ein Internist ist ein Facharzt und auf dem Gebiet der Inneren Medizin tätig. Durch die Fülle an Spezialisierungen untergliedert sich dieser Oberbegriff in der Regel jedoch in kleinere Bereiche.
Die innere Medizin betrifft dabei alle organbezogenen Bereiche, welche in ihrer Komplexität denen von Operationen ähneln und sich stellenweise auch mit anderen Bereichen der Medizin, z.B. der Radiologie, überschneiden können.
Der wesentliche Unterschied des Internisten zum Hausarzt ist zunächst der Stand der Kenntnisse. Ein Internist ist hierbei wesentlich spezialisierter in seinem Gebiet, was ihm auch das Arbeiten auf den inneren Stationen eines Krankenhauses ermöglicht.
Wissenswertes über die Abgrenzung
Nach der Weiterbildungsordnung gibt es für Ärzte die Möglichkeit Allgemeinmediziner und Internist oder Schwerpunktinternist zu werden.
Es gibt in der Medizin daher die Ausbildung zum “Facharzt für allgemeine und innere Medizin”, wodurch Hausärzte auch Internisten sein können. Ein angehender Mediziner kann sich jedoch auf die Spezialisierung auf einen der internistischen Schwerpunkte entscheiden. Dadurch ist er dann z.B. Gastroenterologe oder Kardiologe. Je nachdem, für welchen Fachbereich er sich entschieden hat.
Ein Internist kann auch eine Weiterbildung zum Allgemeinmediziner machen. Diese allgemeinärztlich tätigen Internisten dürfen folglich ebenso die Erstberatungstätigkeiten eines normalen Hausarztes wahrnehmen, Hausbesuche abstatten und z.B. eine allgemeinärzliche Praxis eröffnen.
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