Interims-Lösungen sind nicht immer Notlösungen
- "Interim" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "inzwischen, unterdessen". Damit wird im Allgemeinen eine vorübergehende Lösung bezeichnet. Eine Interims-Lösung ist also eine Möglichkeit, kurzfristig ein Problem aus der Welt zu schaffen, zum Beispiel: Wenn ein Firmeninhaber stirbt, wird ein Verwalter eingesetzt, bis die Erbfolge geklärt ist. Diese Verwaltung ist zwar nicht eindeutig befristet, es steht aber von Anfang an fest, dass diese nicht auf Dauer angelegt ist.
- Eine Notlösung kann dagegen auf Dauer angelegt sein. Die Lösung wurde gewählt, weil keine andere Lösung als machbar erschien. Von einer Notlösung sollten Sie immer sprechen, wenn Sie objektiv davon ausgehen, dass es bessere Lösungen geben könnte, aber subjektiv nur eine schlechtere umzusetzen war.
- In Vereinen kann es aus verschiedenen Gründen die Notwendigkeit geben, einen Interims-Vorstand zu benennen. Das können Personen sein, die ohnehin vermutlich den Vorstand auf Dauer übernehmen werden. Diese sind dann so lange Interims-Vorstand, bis die Vorstandwahlen abgehalten wurden.
Wichtiges zur vorläufigen Lösung
- Eine Interims-Lösung kann durchaus eine gute Lösung sein, die später auf Dauer beibehalten wird. So kann es vorkommen, dass ein Firmeninhaber vor seinem Tod einen Nachfolger bestimmt hat, dieser also auf Dauer die Geschäfte führen soll. Trotzdem wird er aus rechtlichen Gründen zunächst als Interims-Verwalter eingesetzt, einfach weil die notwendigen Übertragungen, zum Beispiel das Antreten einer Erbschaft und vieles mehr seine Zeit braucht. In dieser Zeit kann die Firma nicht ohne Chef sein, also wird die Funktion sofort besetzt.
- Interims-Regierungen sind ein ähnliches Beispiel. Das sind oft nicht legitimierte Regierungen, die nur zu dem Zweck gebildet werden, die Möglichkeit zu schaffen, eine legitimierte Regierung ins Leben zu rufen.
- Interims-Lösungen sind oft improvisiert, haben den Charakter einer Notlösung. Es kann aber auch eine gut durchorganisierte Lösung sein, die vom ersten Tag an zweck- und zielgerichtet ist, zum Beispiel Neuwahlen organisiert.
- Sie müssen klar unterscheiden zwischen Interims-Lösungen und geschäftsführend. Wenn jemand die Position schon hatte und ihm diese entzogen wird, kann er geschäftsführend die Position beibehalten, bis ein legitimerer Nachfolger die Position übernimmt. So kann eine Interims-Lösung vermieden werden, also die Einsetzung einer anderen Person, für die Geschäftsführung. Verliert zum Beispiel eine Regierung bei einer Wahl die Mehrheit, dann bleibt diese geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung gebildet ist. Würde aber die Regierung zum Beispiel bei einer Naturkatastrophe ums Leben kommen, müsste eine vorläufige Regierung eingesetzt werden.
- Interims-Lösungen sind meist durch eine eingeschränkte Geschäftsbefugnis gekennzeichnet. Meist darf ein Interims-Verwalter keine Entscheidungen treffen, die langfristig von Bedeutung sind. So darf er zum Beispiel ein Haus vermieten, muss es instand halten, er darf es aber nicht verkaufen oder umbauen.
- Insgesamt sollten Sie bei einer Interims-Lösung immer festschreiben, welche Befugnisse dem Verwalter gegeben werden bzw. für welche Geschäftsbereiche er Entscheidungen treffen darf. Sie können dabei auch ganze Geschäftsfelder ausklammern, für die Sie die Notwendigkeit von kurzfristigen Entscheidungen nicht akzeptieren.
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