Alle Kategorien
Suche

Indikatives Angebot - Erklärung

Abgeben eines unverbindlichen (indikativen) Angebotes
Abgeben eines unverbindlichen (indikativen) Angebotes
Der normale Verkauf von Gütern findet wie im Supermarkt über ausgezeichnete Preise statt. Werden Unternehmen oder kommunale Firmen und Immobilien veräußert, geschieht das auf der Grundlage spezieller Verfahren beziehungsweise durch Gebots- und Angebotsabgaben. Ein indikatives Angebot dient dabei der Vorauswahl, denn es trägt keinen verbindlichen Charakter.

Wenn beispielsweise Firmen oder Immobilien der Kommunen verkauft werden sollen, rufen die Verantwortlichen die Investoren auf, sich für das Projekt zu bewerben. Bewährt haben sich mehrstufige (strukturierte) Bieter- beziehungsweise Vergabeverfahren.

Im Rahmen eines Bieterverfahrens ein indikatives Angebot abgeben

Im Rahmen spezieller Ausschreibungen (Verkaufs-/Auktions-/Bieterverfahren) müssen Interessenten Gebote abgeben. Diese dürfen je nach Ausschreibungsmodus verbindlichen oder unverbindlichen Charakter tragen.

  • In der Regel gibt der verantwortliche Verkäufer vor, wie das Verfahren abzulaufen hat. In der Regel gibt der verantwortliche Verkäufer vor, wie das Verfahren abzulaufen hat.
  • Ein indikatives Angebot ist dabei die erste Stufe eines Bieterverfahrens. Als Ergebnis erfolgt eine Vorauswahl potenzieller Investoren. Alle eventuellen Kosten trägt der Bieter. 

Ablauf eines Bieter-/Auktionsverfahrens

Als erstes wird eine Information verschickt, indem der zeitliche und inhaltliche Ablauf des Unternehmensverkaufs erläutert wird. Der Verkäufer macht gegenüber allen Käufern gleichen Vorgaben bezüglich Zeitrahmen und Inhalt. 

  • Inhaltliche Vorgaben betreffen beispielsweise Festlegungen, wie ein indikatives (genannt auch “Indicative Offer”) und ein bindendes Angebot (genannt “Binding Offer”) gestaltet sein muss. Zeitliche Vorgaben betreffen feste Termine, bis wann Offerten abgegeben werden müssen und über welchen Zeitraum sich das Bieterverfahren voraussichtlich erstrecken wird.
  • Interessierte Käufer geben zuerst ein indikatives Angebot nach den Vorgaben des Unternehmensverkäufers ab. Nach Eingehen des Indicative Offers wählt der Verkäufer jene Unternehmen beziehungsweise Bieter, die in die nächste Runde kommen. Nur diese haben überhaupt die Möglichkeit an Verkaufsverhandlungen mitzuwirken.
  • Die Verkaufsverhandlungen können sich über durchaus längere Zeiträume erstrecken. Fragen müssen schriftlich abgearbeitet werden, Preise konkretisiert und für verbindlich erklärt werden. Alles hängt vom Verkäufer und seinen Vorgaben, Wünschen und Ansprüchen ab.
  • Das einstufige Bieterverfahren kommt meist im Rahmen von Verkäufen von in der Insolvenz befindlichen Unternehmen zur Anwendung.

Aufgrund von Zeitdruck wird auf das Einholen eines indikativen Angebots verzichtet. Beispielsweise bleiben innerhalb von Insolvenzverfahren nur maximal drei Monate Zeit. Die Vorauswahl potenzieller Interessenten unterbleibt wegen des zeitlich limitierten Spielraums.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: