Der Wohnwechsel nach Österreich ist leicht
- Grundsätzlich können alle EU-Bürger, die über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen, nach Österreich einreisen und drei Monate verweilen. Allerdings ist es Pflicht, dass Sie sich, sollten Sie vorausschauend auf einen längeren Aufenthalt in Österreich eine Wohnung beziehen und arbeiten wollen, innerhalb der ersten drei Tage bei den zuständigen Behörden wohnhaft melden.
- Als EU-Bürger dürfen Sie in Österreich auch ohne eine Arbeitserlaubnis einwandern, um vor Ort Arbeit zu suchen, denn EU-Bürger sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Bevor Sie diesen Schritt gehen, bedenken Sie, dass die Lebenshaltungskosten in Österreich höher liegen als in Deutschland. Allein die Mietpreise scheinen gegenüber Deutschland den Rahmen zu sprengen.
Das Arbeiten im ehemaligen Kaiserreich sollte sich lohnen
- Der durchschnittliche Verdienst in Österreich liegt etwas niedriger als in Deutschland. Höchstmögliche Einkommen bieten Ihnen Ober- und Niederösterreich sowie Vorarlberg. In Tirol werden allerdings die geringsten Einkommensstufen bezahlt. Ihr Jahresverdienst im privatwirtschaftlichen Bereich würde als ausgebildete Führungskraft bei etwa 64.000,- € brutto liegen. Dagegen erhalten Sie als Techniker höchstens 34.000,- € und als kaufmännisch angestellte Bürokraft ungefähr 27.000,- €.
- Die Zahlungen vom 13. sowie 14. Monatsgehalt werden Sie in Österreich normalerweise erhalten sowie die Fahrgeldrückerstattung oder betriebliche Zusatzrentenzahlung. Als Führungskraft genießen Sie sogar den Vorteil, zusätzliche Gehaltsbestandteile mit dem Arbeitgeber variabel vereinbaren zu können. Sollten Sie über ein halbes Jahr in Österreich arbeiten, werden Sie aber auch verpflichtet, Ihr Gehalt in Österreich zu versteuern.
- Die Steuer wird in Österreich in drei sogenannte "Progressionsstufen" unterteilt. D. h. ein Jahreseinkommen bis zu 11.000,- € ist für Sie steuerfrei und eine Jahreseinnahme bis 25.000,- € wird mit 36,5 % Steuern belegt. Dieser Steuerprozentteil hebt sich bei einem Gehalt zwischen 25.000,- € bis 60.000,- € auf 43,2 %. Allerdings erhebt Österreich auf das 13. und 14. Monatsgehalt nur etwa 6 % Steuern.
Arbeiten in Österreich bringt andere Voraussetzungen mit
- Um in Österreich arbeiten zu können, ist es bereits von Deutschland aus leicht, per Internet eine Arbeitsstelle über die Jobbörse der Arbeitsagentur zu finden, indem Sie die erweiterte Suche und dann das entsprechende Land eingeben. Auch das Portal "EURES" bietet Ihnen eine große Auswahl an Jobmöglichkeiten in Österreich an. Oder Sie suchen unter dem österreichischen Arbeitsmarktservice "ams".
- Wenn Sie sich auf ein Arbeitsangebot in Österreich bewerben möchten, achten Sie auf eine deutliche Individualität Ihres Schreibens, denn wenn sich Ihre Bewerbung als Serienbrief erkennen lässt, wird sie in Österreich sofort zur Seite gelegt. Informieren Sie sich ausführlich über die Firma, bei der Sie um Arbeit vorsprechen. Dabei kommt Ihnen die Tatsache hilfreich entgegen, dass sogar kleine österreichische Betriebe über ein Internetportal verfügen.
- Normalerweise sind die Berufsabschlüsse und ihre Anerkennungen im Ausland durch die Europäische Union geregelt. Berufsabschlüsse, die eine staatliche Anerkennung fordern, könnten durch die Regelungen der EU auch in Österreich anerkannt werden. In der Regel entscheidet jedoch der Arbeitgeber, ob die von Ihnen vorgelegten Qualifikationen seiner Stellenausschreibung entsprechen. Da der österreichische Arbeitgeber allerdings nicht immer mit den deutschen Zeugnisaussagen vertraut ist, wäre es zweckmäßig, wenn Sie entsprechende Erklärungen ausführen.
- Ihr Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch den Arbeitsbeginn in Österreich abgeschlossen werden. Aber bei einem Lehrvertrag müssen Sie darauf achten, dass er schriftlich abgesichert ist und Namen und Anschrift des Arbeitgebers enthält sowie Angaben zur Tätigkeit, den Bezügen, den Zulagen, den Arbeitszeiten, der Stellenbeschreibung, den verbundenen Kollektivverträgen, den Rentenbeiträgen, dem Jahresurlaub und zu Sondervereinbarungen.
- Beachten Sie, dass in Österreich viele Vertragseinzelheiten durch die Kollektivverträge der entsprechenden Tarifparteien sehr verbindlich geregelt sind. So liegt z. B. die Kündigungsfrist für Arbeiter in der Regel nur bei vierzehn Tagen, während sie für Angestellte in der Regel sechs Wochen dauern kann. Allerdings gibt es noch weitere umfangreiche Regelungen durch die Kollektivverträge, die Sie sich deshalb gut durchlesen sollten.
- Auch die Kranken- und Sozialversicherungsregelungen werden Sie in den Kollektivverträgen nachlesen können. Z. B. wird in Österreich das Gehalt bei Krankheit sechs Wochen pro Dienstjahr weiter bezahlt. Im Bereich der Sozialversicherungen gibt es durch die EU-Regelungen bestimmte Vereinbarungen, die auch für Österreich gelten, sodass Rentenansprüche, die Sie in Deutschland erworben haben, anerkannt werden müssen.
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