Was Sie benötigen
- Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung
- Gute Kenntnisse der Immobilienbranche
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen möchten, benötigen Sie hierfür eine behördliche Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung. Um diese Genehmigung zu beantragen, müssen Sie vorher einige Dokumente zusammentragen.
- Zunächst statten Sie dem Einwohnermeldeamt einen Besuch ab und beantragen dort die Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses. Nur wenn Sie in den vorangegangenen fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden, können Sie eine Genehmigung nach § 34c beantragen.
- Im Einwohnermeldeamt oder im Ordnungsamt beantragen Sie auch gleich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die Sie für Ihren Antrag benötigen.
- Zu den Voraussetzungen für die Zulassung zum Immobilienmakler gehört außerdem, dass Sie keine hohen Schulden haben und in den letzten fünf Jahren nicht insolvent waren oder ein Insolvenzverfahren noch aussteht. Dies müssen Sie von dem für Sie zuständigen Amtsgericht bestätigen lassen.
- Als Letztes gehen Sie dann noch zu Ihrem Finanzamt und beantragen dort, dass man Ihnen eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.
So beantragen Sie Ihre Genehmigung
- Wenn Sie alle diese Papiere zusammenhaben, gehen Sie damit zur Kreisverwaltung und beantragen die Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung, um als Immobilienmakler tätig zu werden.
- Für diese Genehmigung zahlen Sie eine Gebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich danach, auf welchen Gebieten Sie tätig werden möchten. Um Geld zu sparen, sollten Sie sich daher überlegen, ob Sie sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren möchten. In der Regel ist dies bei Immobilienmaklern üblich.
- Wenn Sie die Erlaubnis dann endlich in den Händen halten, müssen Sie Ihr Gewerbe noch beim Gewerbeamt anmelden und Ihre selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen.
Als Immobilienmakler benötigen Sie Branchenkenntnisse
- Als selbstständiger Immobilienmakler sollten Sie nur tätig werden, wenn Sie bereits über Kenntnisse in der Immobilienwirtschaft verfügen, denn sonst kommen Sie bei Ihrer Arbeit leicht in Schwierigkeiten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine bestimmte Ausbildung für die Zulassung als Immobilienmakler jedoch nicht, daher kann diesen Beruf im Prinzip jeder ausüben.
- Wenn Sie bereits eine Ausbildung als Immobilienkaufmann gemacht haben, können Sie sich durch eine Weiterbildung zum Immobilienfachwirt weiter qualifizieren. Solche Lehrgänge werden in Vollzeit, Teilzeit oder auch in Form von Fernunterricht angeboten.
- Eine weitere Möglichkeit, sich die nötigen Kenntnisse anzueignen und sich gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu schaffen, haben Sie durch ein Studium an einer Fachschule oder einer Hochschule. Auch an einer Fachschule können Sie einen Teilzeit- oder Fernlehrgang belegen und so während Ihrer Ausbildung weiterhin berufstätig sein. An der Hochschule belegen Sie dagegen einen Bachelor-Studiengang in Vollzeit, für den Sie etwa dreieinhalb Jahre einplanen sollten.
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