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Hundehaufen liegen lassen - Strafen nach dem Bußgeldkatalog

Wer Hundehaufen liegen lässt, muss Strafen nach dem Bußgeldkatalog zahlen.
Wer Hundehaufen liegen lässt, muss Strafen nach dem Bußgeldkatalog zahlen. © Maja_Dumat / Pixelio
Wer einen Hund hat, hat die Pflicht Hundehaufen zu beseitigen. kommen Sie der Pflicht nicht nach, lösen Sie verschiedene Strafen nach dem Bußgeldkatalog aus. Das kann teuer werden.

Hundehalter müssen Hundehaufen aufheben

Jeder Hundebesitzer hat gesetzliche Pflichten. Sie müssen Hundehaufen aufsammeln und beseitigen. Lassen Sie die Haufen liegen, droht ein Bußgeld.

  • Wenn Sie Hundekot nicht wegräumen, können Sie sich nicht auf die Haftpflichtversicherung für Hunde berufen. Die Versicherung übernimmt die Kosten nicht.
  • In allen Städten, Dörfern und Gemeinden ist die Beseitigung des Kots für Hundebesitzer nach mehreren Gesetzen vorgeschrieben. Sie müssen sich an die Vorgaben des Naturschutzgesetzes, des Straßenreinigungsgesetzes und des Grünanlagengesetzes halten. Es ist sowohl auf Gehwegen, Straßen, öffentlichen Plätzen, Parks, Wäldern und Grünanlagen untersagt.
  • Haben Sie einen Verstoß begangen, machen Sie sich nicht strafbar. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Bußgeldkatalog sieht keine bundesweit einheitlichen Strafen vor. So müssen Sie beispielsweise in Berlin mehr Geld bezahlen als in Köln. Die Strafbarkeit können Sie in § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz nachlesen. 
  • Viele Hundebesitzer denken, dass sie die Hundesteuer für die Straßenreinigung bezahlen. Das ist nicht der Fall. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Kot aufzuheben. Haben Sie keine Plastiktüten dabei, ist dies auch keine hilfreiche Ausrede.

Nehmen Sie beim Spazierengehen immer Plastiktütchen mit. Manche Kommunen haben in Parks und an öffentlichen Plätzen Automaten aufgestellt. An diesen Automaten erhalten Sie kostenlos Plastiktütchen.

Die Rechtsfolgen nach dem Bußgeldkatalog

  • Wenn Sie einen Hundehaufen liegen lassen, werden Sie zuerst verwarnt. Dies kostet Sie nach dem Bußgeldkatalog etwa 35 Euro. Beachten Sie, dass die Höhe in den unterschiedlichen Gemeinden zwischen 20 und 70 Euro variiert. In Berlin zahlen Sie für den ersten Verstoß 35 Euro und in München 75 Euro. Die Verwarnung wird in den Personalien des Hundehalters festgehalten.
  • Begehen Sie einen weiteren Verstoß, so müssen Sie bis zu 300 Euro in Berlin und 500 Euro in München bezahlen. Die Höhe ist  nicht pauschal festgelegt, sondern von Stadt zu Stadt unterschiedlich.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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