Was Sie benötigen
- EU-Heimtierausweis
Seit 2004 müssen Hunde bei Reisen aus Drittstaaten in die Länder der Europäischen Union gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung sowie die notwendigen Impfungen müssen in einem von der Europäischen Union vorgegebenen EU-Tierausweis eingetragen sein. Der nationale Impfpass für Hunde genügt nicht.
Chip- und Impfpflicht für den Hund auf Reisen
- Dieser EU-Tierausweis wird Ihnen beim Tierarzt ausgestellt und dient als Nachweis der erforderlichen Tollwutimpfung. Er ist gültig, solange das Tier lebt.
- Zum Nachweis, dass der Pass auch wirklich zu Ihrem Hund gehört, muss der Hund gechippt werden. Der Tierarzt setzt dazu einen elektronischen Mikrochip unter die Haut des Tieres.
- In einer Übergangszeit bis zum 3.Juli 2011 wurde die früher gebräuchliche Tätowierung als Alternative zum Chip noch anerkannt. Seit diesem Stichtag gilt ausschließlich der Chip als Kennzeichnungsmethode für den Grenzübertritt.
- Alle Tiere, die nach diesem Zeitpunkt geboren werden, müssen gechippt sein. In einigen Ländern, allerdings nicht in Deutschland, reicht noch bis Mitte 2012 die Tätowierung aus.
- Vor dem 3.Juli 2011 geborene Tiere, die bereits tätowiert sind, müssen allerdings nicht noch extra gechippt werden. Der Gesetzestext lässt nämlich offen, was mit Tieren passiert, die bereits tätowiert sind. Da in diesem Zusammenhang offensichtlich Unklarheiten bestehen, sollten Sie Ihren Hund dennoch nachträglich chippen lassen. Sie vermeiden damit unnötigen Ärger bei der Einreise.
- Die Tätowierungs- oder Mikrochipnummern trägt der Tierarzt im EU-Heimtierausweis ein.
- Prüfen Sie unbedingt vor der Abreise, ob die Tollwutimpfung noch gültig ist.
Bei Einreise aus Türkei in EU EU-Heimtierpass mitbringen
- Wenn Sie Ihren Hund aus der Türkei mitbringen und mit dem Flugzeug einreisen, sollten Sie beachten, dass Tiere mit mehr als 5 kg Körpergewicht als Übergepäck im Frachtraum befördert werden müssen. Kleinere Tiere können Sie als Handgepäck in einem Transportbehälter oder in einem Reisekorb in die Kabine mitnehmen.
- Reisen Sie mit der Deutschen Bundesbahn, können Sie kleine Hunde kostenfrei in einem Transportbehälter mitnehmen. Bei größeren Hunden wird meist jedoch der halbe Fahrpreis verlangt. Außerdem ist der Hund leinen- und maulkorbpflichtig.
- Wenn Sie Ihren Hund aus der Türkei mitbringen und mit dem Auto einreisen, achten Sie darauf, dass der Hund gemäß der Straßenverkehrsordnung in Deutschland und auch in anderen Ländern der EU im Auto gesichert sein muss. Sie verhindern so, dass das Tier beim Unfall nach vorne geschleudert wird und sich selbst und die Passagiere verletzt.
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