Was Sie benötigen
- Kündigungsschreiben
- Krankenkasse
So kündigen Sie die hausarztzentrierte Versorgung
- Nicht jede Krankenkasse hat die hausarztzentrierte Versorgung umgesetzt. Gehört auch Ihre Krankenkasse zu den Beteiligten, sollten Sie wissen, dass die Teilnahme an dem Hausarztvertrag sowohl für die Ärzte als auch für die Patienten freiwillig ist.
- Wünschen Sie es nicht, den Hausarzt als erste Anlaufstelle aufzusuchen und sich dann an Fachärzte verweisen zu lassen, können Sie den Vertrag bei Ihrer Krankenkasse unproblematisch aufkündigen.
- Schreiben Sie hierzu Ihrer Krankenkasse ein Kündigungsschreiben und kündigen zum nächstmöglichen Termin. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins. So erfahren Sie genau, ab wann Sie wieder selbst entscheiden, zu welchem Arzt Sie zuerst gehen.
- Sobald Ihr Schreiben bei der Krankenkasse zugegangen ist, wirkt Ihre Kündigung zu dem vertraglich vorgesehenen Termin. Die Frist muss hierzu ablaufen. Wie lang diese Frist ist, können Sie bei der Krankenkasse nachfragen.
Wann die Kündigung des Hausarztvertrags obsolet ist
- Wer den Hausarztvertrag kündigen will und wieder die freie Arztwahl selbst treffen möchte, der kann dies mit einer Kündigung erreichen und muss nicht die Krankenkasse wechseln.
- Haben Sie jedoch vor, die Krankenkasse zu wechseln, brauchen Sie nicht zusätzlich noch die hausärztliche Versorgung zu kündigen. Dies erledigt sich dann mit Ablauf der Frist von selbst.
- Ob Sie dann bei der neuen Krankenversicherung wieder an die hausarztzentrierte Versorgung gebunden sind, ist unterschiedlich. Manche Krankenkasse geben dies vor, andere nicht. Wenden Sie sich an die Kasse und fragen Sie einfach nach. Dies können Sie in einem kurzen Anruf abklären.
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