Alle Kategorien
Suche

Haar-Profi werden - so gelingt die Selbstständigkeit auch ohne Meisterbrief

So gelingt die Selbstständigkeit auch ohne Meistertitel.
So gelingt die Selbstständigkeit auch ohne Meistertitel.
Wenn Sie ein Friseurgeselle sind, können Sie sich als Haar-Profi auch sebstständig machen - ganz ohne Meistertitel. Doch wie kann dies einfach und unkompliziert gelingen?

Wenn Sie gut sind in Ihrem Handwerk und in dem Salon, wo Sie bisher vielleicht arbeiten, als Haar-Profi gefragt sind, kann die Frage auftauchen, sich selbstständig zu machen. Doch meist benötigt man dazu einen Meistertitel.

Mit Haare schneiden selbstständig Geld verdienen - so geht's ohne Meistertitel

  • Wenn Sie einen Salon eröffnen wollen und als gefragter Haar-Profi gutes Geld verdienen möchten, so können Sie dies auch tun. Denn hierbei reicht es aus, wenn Sie 6 Jahre lang als Friseurgeselle gearbeitet haben. Hierbei können Sie einen Antrag auf die Eintragung in die Handwerkerrolle beantragen.
  • Auch wenn Sie noch nicht so lange in diesem Beruf arbeiten, können Sie sehr talentiert sein. Hierbei können Sie entweder einen Friseurmeister einstellen oder den Laden über einen anderen Friseurmeister "laufen" lassen. Viele Friseurmeister verdienen sich somit monatlich etwas Geld hinzu, wenn sie quasi ihren Titel "verkaufen".
  • Als Friseurgeselle können Sie zudem selbstständig arbeiten, wenn Sie im Reisegewerbe arbeiten. Hierbei gilt, dass Sie allerdings keine Werbung als Haar-Profi machen dürfen. Die Initiative muss somit von Ihnen aus kommen. Der Kunde darf nicht auf Sie zutreten.

Haar-Profi im Reisegewerbe - so können Sie das Werbeverbot umgehen

  • Viele Friseure arbeiten im Reisegewerbe - störend ist nur, dass Sie öffentlich keine Werbung machen dürfen. Hierbei müssen Sie etwas in die Trickkiste greifen, um dieses Gesetz dennoch legal zu umgehen. Nutzen Sie hierfür ein freies Handwerk, das keinen Meistertitel benötigt, für eine Selbstständigkeit. Zu diesen verwandten Berufen zählen Visagisten, Kosmetiker, Nageldesigner und Wellnessmasseure bzw. Wellnesstherapeuten.
  • Nutzen Sie diesen Beruf, wie etwa Kosmetikerin, nicht als Vorwand, Sie sollten wirklich in diesem Bereich arbeiten. Hierbei können Sie allerdings das Haareschneiden zusätzlich Ihren Kunden anbieten.
  • Gründen Sie einen Brautservice. Hierbei können Sie öffentlich als Haar-Profi werben, indem Sie das Haarstyling und die Brautfrisur werben. Das ist erlaubt, denn bei einem reinen Styling verändern Sie die Haarstruktur nicht.
  • Sie können durchaus Visitenkarten an Ihre Kunden verteilen. Weisen Sie allerdings darauf hin, dass Sie als Friseur im Reisegewerbe nicht werben dürfen. Für Reklamation darf allerdings gerne kontaktiert werden. Die meisten Kunden werden Sie allerdings gerne auch ohne Reklamation kontaktieren.

Sie sehen also, dass Sie als Haar-Profi auch ohne Meistertitel selbstständig arbeiten können.

Teilen: