Was Sie benötigen
- Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Gesetzliche Richtlinien für die grüne Umweltplakette
- Fahrzeuge ohne rote, gelbe oder grüne Umweltplakette dürfen gekennzeichnete Umweltzonen nicht mehr befahren.
- Aus diesem Grund sollten Sie eine entsprechende Plakette rechtzeitig erwerben.
- Welche Plakette Ihr Fahrzeug benötigt, hängt von der Schadstoffgruppe ab. Aufschluss darüber geben Ihnen die beiden letzten Zahlen der Emissionsschlüsselnummer. Damit können Sie in der Schlüsselnummer- Zuordnungstabelle ersehen, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält.
Eine grüne Umweltplakette beantragen
- Eine grüne Umweltplakette erhalten Sie bei allen technischen Prüfstellen und Zulassungsbehörden. Sie benötigen dafür Ihren alten Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Tei I.
- Die Erteilung der Feinstaubplakette erfolgt in der Regel sofort. Für die Erteilung wird eine Gebühr von fünf Euro erhoben.
- Es gibt Ausnahmeregelungen und Besonderheiten, die bestimmte Fahrzeuge, vom Fahrverbot in Umweltzonen, befreien können. In begründeten Fällen können Sie, bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
Gehört Ihr Fahrzeug zur Schadstoffgruppe vier, erhalten Sie eine grüne Umweltplakette. Diese Plakette befugt Sie, entsprechend gekennzeichnete Umweltzonen zu befahren. Ihre Feinstaubplakette ist nicht ortsabhängig und daher in allen Städten gültig.
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