Innerhalb der EU besteht für EU-Bürger Niederlassungsfreiheit. Dennoch kann nicht jeder ein Bankkonto eröffnen, wie er gerne möchte. In der Regel muss ein Aufenthaltsgrund vorliegen.
Bargeldloser Zahlungsverkehr sichert Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
- Wer als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland studieren möchte, muss eine Reihe von Formalitäten erledigen. Für eine Reihe von ausländischen Studenten aus Drittstaaten besteht eine Visumpflicht. Visum und Reisepass werden bereits bei der Einreise geprüft.
- Als Ausländer muss man sich innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden. Das ist Grundlage für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Der Studierende muss gegebenenfalls Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz sowie ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.
- Ein Girokonto ist auch für zeitweilig in Deutschland lebende Ausländer die Voraussetzung, um am normalen Leben und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können.
- In Deutschland braucht man für Zahlungen (Erhalt per Überweisung oder Lastschrift) ein Konto. Auch das bargeldlose Bezahlen im Internet und Geschäften ist mit entsprechender Bankkarte möglich.
Girokonto als Ausländer bei einer Bank der Wahl eröffnen
Ein Girokonto für Ausländer zu eröffnen, gehört für viele in Deutschland tätige Banken zum normalen Alltagsgeschäft.
- Sie müssen sich als Erstes eine Bank aussuchen. Sie können im Internet vergleichen oder auch bei einzelnen Banken vorsprechen, um die genauen Konditionen zu erfragen.
- Bei einigen Kreditinstituten erhalten beispielsweise auch ausländische Studierende ein ganz normales Studentenkonto. Das lässt sich meist sogar kostenlos führen.
- Um ein Girokonto zu eröffnen, brauchen Sie als ausländischer Studierender Ihren Reisepass, den Zulassungsbescheid von der Hochschule sowie eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde.
Als Ausländer können Sie auch ein Onlinekonto bei einer in Deutschland tätigen Direktbank eröffnen. Hier erfolgt der Nachweis der Identität mit dem Postidentverfahren. An den vorzulegenden Unterlagen ändert sich dabei nichts.
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