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Gemeinsames Konto im Todesfall des Partners umschreiben - so geht`s

Inhaltsverzeichnis

Nach dem Tod ein eigenes Konto einrichten
Nach dem Tod ein eigenes Konto einrichten
Ein gemeinsames Konto erlischt im Todesfall. Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner immer ein gemeinsames Konto hatten, müssen Sich nach dem Tod Ihres Lebenspartners ein neues eigenes Konto eröffnen.

Was Sie benötigen

  • Sterbeurkunde

Sie haben ein gemeinsames Konto

  • Sind Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammen, dann müssen Sie oder Ihr Lebenspartner nicht unbedingt jeder ein eigenes Konto haben, sondern Sie können auch bei einem Geldinstitut ein gemeinsames Konto haben. Schließlich leben Sie zusammen als eine Wohngemeinschaft und haben in der Regel keine Geheimnisse voreinander. Sollte diesbezüglich einmal Post von dem betreffenden Geldinstitut kommen, haben Sie und Ihr Partner die Möglichkeit, den Brief zu lesen.
  • Wenn es unbedingt erforderlich ist, besteht auch die Möglichkeit, noch ein separates Konto für besondere Sachen zu haben. Auf diese Weise können Sie Geld zusammensparen für beispielsweise einen gemeinsamen Urlaub oder andere größere Anschaffungen. Beim Tod Ihres Lebenspartners jedoch müssen Sie das gemeinsame Konto auflösen.

Kontoauflösung im Todesfall muss sein

  • Wenn der Todesfall bei Ihrem Lebenspartner eintreten sollte, haben Sie ohnehin viel Laufereien und müssen alle wichtigen Sachen umschreiben lassen. So müssen Sie neben der Änderung des bisherigen Mietvertrages auch zu Ihrem Geldinstitut gehen, um dort den Todesfall Ihres Partners anzumelden und gleichzeitig Ihr gemeinsames Konto aufzulösen. Somit gehen Sie zu einem Mitarbeiter und legen dort die Sterbeurkunde vor. Hier wird zunächst einmal das bisherige gemeinsame Konto eingefroren.
  • Falls nicht ganz geklärt ist, ob eine Erbengemeinschaft besteht oder noch andere Personen Anrecht auf das Erbe haben, bleibt das gemeinsame Konto eingefroren. Sie müssen sich auf alle Fälle ein eigenes Konto zulegen und die wichtigen Stellen informieren, dass mit sofortiger Wirkung das bisherige Konto nicht mehr existiert und zukünftig alle Gelder auf Ihr neues Konto überwiesen werden.
  • Das Auflösen des gemeinsamen Kontos im Todesfall bedeutet aber noch nicht gleichzeitig das Annehmen der Erbschaft. Es dient lediglich dazu, dass alle bisherigen Gelder dieses Kontos bis zur Klärung des Rechtszustandes zunächst eingefroren werden.
  • Ist sichergestellt, dass es neben Ihnen keinen anderen Erben gibt, so werden alle vorhandenen Gelder auf Ihr neues eigenes Konto umgeschrieben, falls Sie das Erbe annehmen. Nehmen Sie das Erbe nicht an, so wird ein Rechtspfleger damit beauftragt, dass die Gelder an mögliche Gläubiger aufgeteilt werden.
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