Hinweise zum Sammeln von Geldspenden
- Wenn es um das Sammeln von Geld zu gemeinnützigen Zwecken geht, haben die verschiedenen Bundesländer unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
- Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands haben viele Bundesländer in den letzten Jahren allerdings jegliche Sammlungsgesetze aufgehoben.
- Dazu gehören Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
- Wenn Sie in einem anderen Bundesland leben, sollten Sie sich daher bei den zuständigen Behörden zuvor genau über die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen informieren.
- Bei der Anmeldung müssen Sie in der Regel verschiedene Angaben darüber machen, wann und wo Sie Geld sammeln, zu welchem Zweck usw.
- Beachten Sie aber, dass auch in diesen Bundesländern das Sammeln von Geldspenden nur den gesetzlichen Vorgaben unterliegt, wenn Sie in der Öffentlichkeit direkt und persönlich mit potenziellen Spendern in Kontakt treten.
- Das Aufstellen von Spendendosen, das Versenden bzw. Auslegen entsprechender Werbung sowie Spendenaufrufe in den Medien müssen hingegen nicht genehmigt werden, sondern können von jedem jederzeit durchgeführt werden.
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