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Gehalt als Ministerpräsident

Die Landeschefs verfügen über ein üppiges Einkommen.
Die Landeschefs verfügen über ein üppiges Einkommen.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was ein Ministerpräsident an Gehalt bekommt? Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten, da es hier keine klaren Landesvorgaben gibt. Die Gehälter legt das jeweilige Bundesland selbst fest.

Das Gehalt der Politiker legt das Bundesland fest

Das Gehalt eines Ministerpräsidenten ist unterschiedlich. Es liegt zwischen 123.000 Euro und 241.000 Euro brutto im Jahr. Dies hat jedoch nichts mit der Ausbildung oder dem Familienstatus der einzelnen Politiker zu tun. Das Gehalt der Politiker wird nicht auf Landesebene, sondern auf Bundesebene geregelt. Dies bedeutet, dass jedes Bundesland selbst festlegt, was sein Ministerpräsident verdient. Hannelore Kraft ist die Bundespräsidenten von Nordrhein Westfahlen und hat mit etwa 241.000 Euro brutto den höchsten Verdienst. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, verdient etwa 234.000 Euro brutto im Jahr. Am wenigsten verdient Wolfgang Böhmer mit 123.600 Euro brutto. Böhmer ist Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Die Bundeskanzlerin verdient zum Vergleich 251.300 Euro brutto im Jahr und somit nur 10.300 Euro mehr als Kraft (Stand: Mai 2013).

Aufgaben eines Ministerpräsidenten

Der Bundespräsident, auch Landeschef genannt, regiert und vertritt das jeweilige Bundesland, in dem er gewählt wurde.

  • Der Ministerpräsident wird von den jeweiligen Politikern des Landtages gewählt. Die Abstimmung findet unter Geheimhaltung statt. Ist er gewählt, kann er Minister entlassen oder ernennen. Ebenfalls kann der Ministerpräsident seinen Vertreter frei bestimmen.
  • Neben seinen zahlreichen Aufgaben ernennt der Landeschef Richter oder Beamte. Der mächtigste Politiker des jeweiligen Bundeslandes ist ebenfalls berechtigt, diese wieder zu entlassen.
  • Dem Politiker obliegt ebenfalls das Gnadenrecht. Dies in aller Regel aber nur dann, wenn man durch ein Bundesgericht verurteilt wurde. Ansonsten ist hierfür die Senatsverwaltung für Justiz zuständig. 
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