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Gasgrill und Mietwohnung - Hinweise

Gasgrills sind eine ernstzunehmende Alternative zum Holzkohlegrill.
Gasgrills sind eine ernstzunehmende Alternative zum Holzkohlegrill.
Es scheint, als sei das Grillen des Deutschen liebste Sommerbeschäftigung - ob im Garten oder dem Balkon der Mietwohnung. Viele verwenden dazu inzwischen einen Gasgrill. Spätestens ab Juni jeden Jahres finden Sie Pressemeldungen, was erlaubt ist und was nicht. Wenn Sie diese mehr verwirren als Klarheit schaffen, sind Sie damit nicht allein.

Holzkohle-, Elektro- und Gasgrill

  • Wenn Sie ans sommerliche Grillvergnügen denken, denken Sie zunächst einmal an den Holzkohlegrill. Dabei gibt es nicht wenige Experten, die seine geschmacklichen Vorteile bestreiten. Aber die Geräte sind für wenig Geld zu haben und der Umgang mit der Holzkohle scheint besonders Männer geradezu existenziell zu faszinieren.
  • Ein Nischendasein fristen Elektrogrills. Zwar bieten inzwischen auch Weber und andere Hersteller von Gartengrills elektrisch betriebene Modelle, aber sie gelten als Notlösung.
  • Der Gasgrill ist dagegen anerkanntermaßen - auch unter Profis - eine Alternative zum Holzkohlegrill. Er ist komfortabler zu handhaben und auch die Heizleistung ist - anders als beim Elektrogrill - der des Holzkohlegrills mindestens ebenbürtig.

Der Gasgrill auf dem Balkon der Mietwohnung

  • Nachbarschaftsstreit über Belästigungen durch Grillgeruch sind alljährlich an der Tagesordnung. Dabei ist der Balkon einer Mietwohnung alleine schon durch die räumliche Nähe zu anderen Bewohnern problematischer als der eigene Garten.
  • Was die Geruchsbelästigung ausmacht, ist es tatsächlich im Wesentlichen die Holzkohle, gerade bei Verwendung von Grillanzündern. Der Gasgrill erzeugt alleine dagegen so wenig Geruchsbelästigung wie der Elektrogrill.
  • Wenn Sie also mit Ihrem Holzkohlegrill schon den Unmut der Nachbarschaft hervorgerufen haben, ist ein Gasgrill tatsächlich eine Alternative. Verboten oder gerechtfertigter Anlass zur Beschwerde ist nämlich nicht der Geruch des zubereiteten Essens. Wenn also Gas nicht riecht - wo sollte das Problem liegen?
  • Wenn der Mietvertrag nicht ausdrücklich einen Gasgrill auf dem Balkon verbietet oder eine Gemeindesatzung dagegen spricht, sind Sie rein rechtlich auf der sicheren Seite.
  • Trotzdem ist gegenseitige Rücksichtnahme immer angesagt. Auch bei einem Gasgrill freut sich die Vegetarierin in der Mietwohnung über Ihnen sicher nicht, tagtäglich von Kotelett- und Bratwurstschwaden eingenebelt zu werden. Aber vielleicht laden Sie sie ja mal zu gegrilltem Gemüse und einer Sojamilch ein.

Auch ein Holzkohlgrill muss nicht zwangsläufig ein "Stinker" sein. Ein sauberer Grill und gute Holzkohle sind bei sachgemäßer Verwendung besser als ihr Ruf. Egal, für welchen Grill Sie sich entscheiden: Tipps für Anfänger und Profis finden Sie beim Grillsportverein.

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