Medizinische Karrieren bestehen aus mehreren Bausteinen. Der Weg bis zum Oberarzt ist lang. Erforderlich ist eine abgeschlossene oder mindestens weit fortgeschrittene Weiterbildung als Facharzt. Bis man auf einer richtigen Planstelle als Oberarzt eingesetzt und bezahlt werden kann, wird man mitunter für eine gewisse Zeit als Funktionsoberarzt tätig.
Vom Funktionsoberarzt zum Oberarzt
In Krankenhäusern und Kliniken befinden sich in der Hierarchie der Ärzteteams die Ober- und Chefärzte ganz oben. Sie üben Tätigkeiten mit Leitungsfunktionen aus. Nicht selten stellen Sie rund 30 Prozent des Klinikpersonals. Wer als Oberarzt eingesetzt und eingestellt ist, wird auch nach Tarif als Oberarzt bezahlt. Da das die Krankenhaus- und Klinikbudgets sehr belastet, werden Planstellen nur begrenzt zur Verfügung gestellt.
- Ein Arzt mit der Bezeichnung Funktionsoberarzt ist ein Klinikangestellter, der die Funktion eines Oberarztes ausübt. Dabei besetzt er keine entsprechende Planstelle, wird aber dennoch anders als ein Facharzt bezahlt.
- Für einen Funktionsoberarzt gibt es keine Möglichkeit der Bezahlung nach Oberarzttarif. Meist ist diese Anstellung zeitlich befristet und dient der Vorbereitung auf eine Stelle als Oberarzt.
- Diese Eingewöhnungsphase dauert meist 1 bis 2 Jahre und endet dann mit der Zuteilung einer richtigen Oberarztstelle, eingeschlossen dann das entsprechende Gehalt.
Aufgaben eines leitenden Angestellten/Arztes einer Klinik
- Auf der Karriereleiter in einer Klinik ist der Oberarzt oftmals ein Facharzt mit Berufserfahrung, vergleichbar mit einem Abteilungsleiter. An Universitätskliniken wird als Voraussetzung für die Tätigkeit eines Oberarztes meist die Habilitation gesetzt.
- Ein Oberarzt trägt wie ein Funktionsoberarzt Verantwortung für bestimmte Klinikstationen oder Funktionseinheiten in der jeweiligen Einrichtung. Er leitet zudem Assistenzärzte an, die er als Oberarzt ausbildet.
- Wenn ein Oberarzt einer Einrichtung als ständiger Vertreter des Chefarztes fungiert, bezeichnet man diesen auch als Leitenden Oberarzt.
Im Tarifvertrag wird ein Oberarzt als Facharzt definiert, der in einer durch den Krankenhausbetreiber übertragenen Spezialfunktion wirkt. Er verfügt über eine erfolgreich abgeschlossene zusätzliche Weiterbildung, die auf der Basis der Weiterbildungsordnung erfolgt ist.
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