Was Sie benötigen
- Zeit
- sachliche Formulierungen
So formulieren Sie einen Unfallbericht für Ihren Arbeitgeber
Passiert während Ihrer Arbeitszeit ein Unfall, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber einen Unfallbericht schreiben. Ihr Arbeitgeber benötigt ihn, um den Tathergang der Versicherung zu schildern und Ansprüche zu stellen.
- Beginnen Sie den Unfallbericht, indem Sie exakt schildern was, wann, wo und wie passiert ist. Nennen Sie dabei das Datum, die Uhrzeit, den Ort und schildern dann präzise den Unfallhergang.
- Formulieren Sie Ihren Unfallbericht sachlich. Ihre Sprache sollte ganz frei sein von Wertungen und Meinungen, schildern Sie akribisch den Unfallhergang.
- Für Ihren Arbeitgeber ist jede sachliche Information ausschlaggebend. Verlieren Sie sich nicht in zu langen unpräzisen Ausführungen. Beziehen Sie sich auch nur auf Fakten, die Sie wahrgenommen haben. Unsichere Rückschlüsse sind zu vermeiden.
- Nennen Sie Arbeitskollegen namentlich, die den Unfallhergang gesehen haben. Vielleicht möchte die Versicherung oder der Arbeitgeber diese Personen zu dem Unfall befragen, um weitere Informationen zu erhalten. Erwähnen Sie die Zeugen namentlich und schreiben Sie die jeweils gültigen Anschriften dazu.
- Beziehen Sie sich in Ihrem Unfallbericht auf die Verletzungen, sollten Sie nur das wiedergeben, was Sie gesehen haben. Sie sind kein Arzt und stellen daher keine Diagnose, Sie geben lediglich wieder, was Sie gesehen haben.
- Filtern Sie die Informationen nicht nach Wichtigkeit. Der Versicherer wird gezielt die Informationen gewichten, die für die Schuldzumessung ausschlaggebend sind. Bei Rückfragen wird er sich an Ihren Arbeitgeber wenden und der könnte wiederum auf Sie zugehen.
Schreiben Sie Ihren Unfallbericht und händigen Sie Ihrem Arbeitgeber einen Entwurf aus. Vielleicht möchte Ihr Arbeitgeber, dass Sie kleine Änderungen vornehmen. Kommen Sie diesem Wunsch nach, bleiben Sie aber in Ihren Aussagen stets wahrheitsgemäß. Es könnte sein, dass die Versicherung einen Sachverständigen beauftragt, der den Unfall begutachtet.
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