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Friseurmeister: Ein Studium im Anschluss? - So können Sie sich weiterbilden

Als Friseurmeister stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen.
Als Friseurmeister stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen.
Sie haben die Prüfung zum Friseurmeister bestanden und möchten sich noch weiterbilden? Dannn stehen Ihnen einige Möglichkeiten offen. Vielleicht ist auch ein Studium die richtige Wahl.

Wenn Sie die Prüfung zum Friseurmeister bestanden haben, stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, Ihr Berufsleben zu gestalten.

Möglichkeiten der Weiterbildung als Friseurmeister

  • Nachdem Sie ein Friseurmeister geworden sind, können Sie sich in den Bereichen Entwicklung von Haarpflegeprodukten und Pflegetechniken auf verschiedene Weise weiterbilden.
  • Auch die immer wechselnden Haarmoden eröffnen viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden.
  • Sie können sich auch spezialisieren, indem Sie bestimmte Weiterbildungen besuchen. Meistens werden diese mit einer Prüfung abgeschlossen und Sie werden ausgezeichnet. Zum Beispiel können Sie sich auf Haarverlängerungen spezialisieren.
  • Kosmetisches Wissen sollte Ihnen als Friseurmeister auch nicht fehlen, daher eignet es sich, sich auf diesem Fachgebiet einige Erfahrungen zu sammeln. Somit erweitern Sie Ihre beruflichen Möglichkeiten zusätzlich.
  • Natürlich sollten Sie versuchen, Ihre Führungskompetenzen zu vertiefen, denn als Friseurmeister haben Sie eine gute Voraussetzung geschaffen, eine leitende Position zu übernehmen. Hierzu gibt es einige Fortbildungen, in denen Sie lernen, mit Personal und Kunden umzugehen oder Finanzen zu verwalten.

Ein Studium als Weiterbildung

Wenn Sie jedoch gerne noch ein Studium im Anschluss an den Meistertitel machen würden, bestehen auch hier einige Möglichkeiten.

  • Mit einer schulischen Hochschulzugangsberechtigung besteht für Sie die Möglichkeit, einige interessante Studiengänge zu belegen. Hierzu zählen zum Beispiel die Studiengänge Technologie der Kosmetika und Waschmittel oder Maskenbildnerei.
  • Manche Hochschulen erkennen die Dauer Ihrer Meisterausbildung an und ermöglichen Ihnen so auch ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Die Bestimmungen diesbezüglich sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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