Was Sie benötigen
- Zivilprozessordnung
- Briefkasten
- Rechtsbeistand
Der Umgang mit der förmlichen Zustellung
- Laut §180 ZPO gibt es eine Ersatzzustellung durch "Einlegung in den Briefkasten" sofern weder Sie noch eine erwachsene Person die Urkunde in Ihrer Wohnung in Empfang nehmen konnte. Der Briefkasten muss eindeutig Ihnen zugeordnet werden können und zur sicheren Aufbewahrung eines solchen Schriftstücks geeignet sein. Ein offener Briefkasten oder das Rohr für die Zeitung würde diese Bedingungen nicht erfüllen. Auf dem Umschlag wird vermerkt, an welchem Tag das Schriftstück eingeworfen worden ist. Dieser Tag gilt als Tag der Zustellung und wird dem Absender mitgeteilt. Sie sollten sich also dringend immer darum kümmern, was in Ihrem Briefkasten ist. Wenn Sie längere Zeit abwesend sein werden, sollte eine Person Ihres Vertrauens sich um die Post kümmern.
- Wenn es trotzdem dazu gekommen ist, dass Sie eine förmliche Zustellung nicht erhalten haben, können Sie sich meistens noch wehren. War die förmliche Zustellung ein Mahnbescheid, so folgt diesem erst noch ein Vollstreckungsbescheid, bevor es zur Beitreibung kommt. Auch gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen.
- Falls Sie tatsächlich erst durch Vollstreckungsmaßnahmen oder durch andere behördliche Maßnahmen von der förmlichen Zustellung erfahren haben, bleibt Ihnen immer noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Diesem wird normalerweise immer stattgegeben, wenn es ein Versäumnisurteil gegen Sie gab oder eine Vollstreckung eingeleitet wurde gegen die Sie sich nicht gewehrt haben.
- Überlegen Sie gut, ob die Forderungen gegen Sie nicht zu Recht bestehen, denn es wird teuer, wenn Sie sich wehren und kein Recht bekommen. Wenn Sie sich sicher sind, dass die Forderungen zu Unrecht bestehen, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Im Prinzip ist es egal, ob Sie die förmliche Zustellung erhalten haben oder nicht, denn gegen ungerechtfertigte Forderungen können Sie sich immer wehren. Es ist aber wesentlich einfacher, wenn sie dies schnell tun. Keine Forderung erlischt aufgrund der Tatsache, dass Sie die förmliche Zustellung nicht erhalten haben.
- Wenn Sie eine Frist versäumt haben, prüfen Sie ganz schnell, ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte. Wenn Sie im Unrecht sind, lohnt es nicht dagegen vorzugehen.
- Legen Sie umgehend Widerspruch ein und beantragen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Nur so besteht die Chance, dass Ihr Anliegen geprüft wird.
Dies Maßnahmen sind immer geeignet, wenn Sie eine Frist versäumt haben, auch wenn es nicht um eine förmliche Zustellung geht.
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